Gemeinderat beschließt Reduktion der Politikerbezüge – mit einer Ausnahme

(Hainburg) Am 22.4.10 fand im Rathaus die erste Sitzung des Gemeinderates nach seiner Konstituierung statt. Entschuldigt war Str. GANSTERER-ZAMINER (ÖVP), die Opfer der Beeinträchtigungen des Flugverkehrs wurde, und auf einem anderen Kontinent festsaß.

Bürgermeister KINDL hielt Wort: Gesamtbelastung des Budget durch Politikerbezüge reduziert

Wie Bgm. Karl KINDL (ÖVP) in seinem letzten Interview mitteilte, kam es in dieser Sitzung zur Abstimmung über die Reduktion der Politikerbezüge, die bei Gleichbehaltung des Salärs durch einen nunmehr gegenüber der vorherigen Legislaturperiode vergrößerten Stadtrates inkl. zweier Vizebürgermeister eine Mehrbelastung des Budgets zur Folge gehabt hätte.

Als Berechnungsgrundlage der Politikerbezüge der Stadt ist der Bezug eines Nationalratsabgeordneten heranzuziehen, der derzeit 8.160.- € brutto pro Monat verdient. Der Bezug des Bürgermeisters ist gesetzlich festgeschrieben. Er erhält 55 % des Bezuges eines NR-Abgeordneten. Für die Entschädigungen aller anderen Mandatare sind im NÖ Gemeinde-Bezügegesetz (NÖ GBezG) Höchstgrenzen festgelegt. Diese sind vom Amtsbezug des Bürgermeisters zu berechnen.

LISTE HAINBURG beantragt auch Reduktion des Bezuges für 2. Vizebürgermeister

Nachdem die ÖVP/SPÖ-Koalition den Antrag einbringt, daß der 1. Vizebürgermeister, der bis dato 47% des Bürgermeisterbezuges erhielt, nunmehr nur noch 38% erhalten soll, der 2. Vizebürgermeister allerdings von 37 auf 38 Prozent aufgestuft werden soll, bringt die LH vor der Abstimmung des Koalitionsantrages den Gegenantrag ein, daß auch der Bezug des 2. Vizebürgermeisters von beantragten 37 auf 29% reduziert werden möge. GR Paul PAGACS argumentiert den Antrag damit, daß es nicht nachvollziehbar ist, daß jeder Mandatar einen Beitrag zur Entlastung des Budgets auf sich nimmt und der 2. Vizebürgermeister eine Erhöhung erfahren soll.

Der von diesem Antrag als 2. VizeBgm. betroffene Raimund HOLCIK (SPÖ), entgegnet in seiner Wortmeldung dem Antrag, indem er darauf hinweist, daß unter PAGACSs Amtszeit als vorheriger VizeBgm. die Enlohnungsstruktur betreffend des 2. Vizebürgermeisters nicht geändert wurde (red. Anmerkung: In der letzten Amtsperiode gab es keinen zweiten Vizebürgermeister in Hainburg). HOLCIK unterstreicht, daß unter dem Schlußstrich das Rathaus in Summe weniger für die Politiker ausgeben wird, als in der vorherigen Amtsperiode.

Respekt – Junggemeinderat STROHMAYER enthält sich der Stimme – FPÖ votet etwas fragwürdig

ÖVP-Gemeinderat Paul StrohmayerDer Antrag der LH kommt zur Abstimmung. Während sich die FPÖ-Mandatare dem Antrag der LH auf Reduktion des Bezuges für den 2. VizeBgm. anschließen, sorgt ÖVP-GR Paul STROHMAYER für Überraschung im Polit-Alltag. Er enthält sich der Stimme und bringt somit elegant seine Mißbilligung der Erhöhung des Bezuges des 2. Vizebürgermeisters zum Ausdruck. Dies war unerwartet, zusätzlich unter Berücksichtigung des Fraktionszwanges, denen Politiker der Großparteien unterliegen. Uns veranlaßte STROHMAYERS Stimmenthaltung dazu, in einer Pause einem führenden Funktionär der ÖVP gegenüber die Hoffnung zum Ausdruck zu bringen, daß dieser hoffentlich nicht für sein couragiertes Verhalten vor ein Parteischiedsgericht gestellt wird. Es wird sich zeigen, was von diesem jungen Herrn noch alles zu erwarten sein wird.

Der Antrag der LH wird durch Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Koalitionsantrag, der nachfolgend angeführte Änderung der Politikerbezüge beinhaltet, kommt zur Abstimmung:

Politikerbezüge ab 1.4.2010 in Hainburg

Der Antrag wird mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ, FPÖ und WFH beschlossen, LISTE HAINBURG stimmte dagegen. Seltsam, daß die FPÖ-Mandatare, HARRINGER sowie RAITHOFER sich zwar zuvor gegen die Erhöhung des VizeBgm-Bezuges und für den Antrag der LH stimmten und dann doch dem Regierungsantrag ihre Zustimmung gaben.

Rückwirkend mit 1.4.2010 wird somit der Bezug der Mandatare reduziert bis auf jenen des 2. Vizebürgermeisters. Unter dem Schlußstrich, wie KINDL verlautbart, spare die Kommune trotz mehr Politiker gegenüber der vorherigen Amtsperiode nun jährlich 28.529.- € ein.

STAFFENBERGER wird zur Umweltgemeinderätin gewählt

Die mandatsstärkste Partei im Gemeinderat, der ÖVP, der das Nominierungsrecht für den Umweltgemeinderat zusteht, schlägt Stadträtin Elisabeth STAFFENBERGER (SPÖ) vor. Ihre Wahl erfolgt einstimmig.

ÖVP tritt einen Sitz mit Stimme im Sozialausschuß an WFH-Vertreterin ab

Wie uns Bgm. KINDL mitteilte, hat sich die ÖVP dazu entschlossen der Vertreterin von Wir für die Hainburger Bevölkerung, einen der ÖVP zustehenden Sitz im Sozialausschuß zu überlassen. Bei der Wahl zur Besetzung dieses Ausschusses wird GR Leyla YILMAZ dann einstimmig bestätigt.

Die Anzahl der Mitglieder in den Arbeitsausschüssen wurde auf die Zahl 7 festgelegt. Deren Vertreter, bis auf den zuvor genannten Sozialausschuß, setzen sich wie folgt zusammen: 4 ÖVP, 2 SPÖ und 1 LH.

VizeBgm. HOLCIK im Interview zu seiner Entlohnung

2. Vizebürgermeister Raimund HOLCIK (SPÖ)Im Anschluß an die Gemeinderatssitzung haben wir den 2. Vizebürgermeister HOLCIK noch zum Interview gebeten, da uns seine in der Sitzung vorgebrachte Argumentation zu seiner Entlohnung unzureichend erschien. Der SPÖ-Politiker rechtfertigt mit „Gleiche Arbeit, gleiche Entlohnung“, und führt aus, daß die ÖVP den Bezug des 1. Vizebürgermeisters noch weiter herabsetzen hätte können, was sie allerdings nicht tat. In diesem Fall wäre die SPÖ mitgezogen. Daß, er jetzt den gleichen Verdienst wie der 1. Vizebürgermeister erhält, wäre nach seiner Ansicht in Hinblick der zu erbringenden Arbeit nur legitim. Man solle allerdings die Thematik nicht überbewerten, da dieser eine Prozentpunkt nicht wirklich finanziell bedeutend ist.

Wir haben nachgerechnet und tatsächlich sprechen wir von einer Erhöhung von nur etwa Brutto 44,88 €. Der vom Gesetz her definierte Bewegungsspielraum für die Festlegung des Vizebürgermeisterbezuges ist im LGBL. 1005, dem NÖ Gemeinde-Bezügegesetz (NÖ GBezG) geregelt. Darin wird im § 5 als Obergrenze des Bezuges für den 1. Vize 50%, für den 2. 40% und den 3. 35 % des Amtsbezuges des Bürgermeisters angeführt. Im Gegensatz zu kolportierten Untergrenzen, existieren diese aber real gar nicht!

Der 1. Vizebürgermeister Josef ZEITELHOFER (ÖVP) liegt somit mit seinem Bezug an der Obergrenze der dem 2. VizeBgm. eingeräumten Bezugshöhe. Die Einsparungen in Gesamtsumme für das Gemeindebudget sind unstrittig, dennoch: betrachtet man die obige Aufstellung, dann bleibt die Frage offen, warum die Einsparungen aller Mandatarbezüge nicht auf den gleichen Nenner gebracht wurden? Wäre es nicht nachvollziehbarer, plausibler und gerechter gewesen, wenn alle Bezüge um 28% herabgestuft worden wären?

Vom Bürgermeister delegierte Arbeitsaufträge an Vizebürgermeister können erstrangig nur repräsentativer Form sein. Die Führung der Amtsgeschäfte, ohne des Eintretens im Gesetz festgelegter Verhinderungsgründe, hat immer das Stadtoberhaupt vorzunehmen. Die Übernahme der Amtsgeschäfte durch den Vizebürgermeister kann beispielsweise nur dann erfolgen, wenn der Bürgermeister auf der Intensivstation liegt, eine einfache Grippe reicht nicht aus um einen Verhinderungsgrund zu rechtfertigen. Urlaub ist auch ein legitimer Grund. Wenn der ÖVP-Bürgermeister KINDL auf Urlaub fährt, wird er mit Sicherheit entsprechende Dispositionen mit dem 1. VizeBgm. ZEITELHOFER (ÖVP) treffen. Die Wahrscheinlichkeit, daß der 2. VizeBgm. HOLCIK (SPÖ) jemals entsprechend der gesetzlichen Erfordernisse die Führung der Amtsgeschäfte übernehmen muß, vergleichen wir mit einem „5er“ im Lotto. Da hinkt aus unserer Sicht HOLCIKs Aussage „Gleiche Arbeit, gleiche Entlohnung“ etwas nach. Daß HOLCIK sowohl Engagement und Einsatzkraft schon in vorangegangenen Legislaturperioden unter Beweis stellte, ist unbestritten. Er löste 2002 den schwer erkrankten SPÖ-Bürgermeister Franz HIRSCHL ab und übte das Amt bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2005 aus. Jetzt ist HOLCIK als 2. VizeBgm. allerdings nur der Ersatz des Ersatzes.

FPÖ-Vertreter und Kriminalbeamter in Pension „Ich mache keine Aussage“

Gemeinderat HARRINGER (FPÖ) wollten wir noch hinsichtlich des unterschiedlichen Abstimmungsverhaltens befragen, da zwar zuerst gegen die Bezüge-Erhöhung des 2. Vizebürgermeisters, dann jedoch für den Koalitionsantrag gestimmt wurde. Dieser verwies allerdings nur mit einer Gestik an seinen FPÖ-Chef Johann RAITHOFER. RAITHOFER dann nur knapp zu unserem Vertreter: „Ich mache keine Aussage“, wandte sich ab und ging. FPÖ-Wählern können wir somit bedauerlicher Weise keine Begründung für das konträre Abstimmungsverhalten zur Entlohnung des 2. Vizebürgermeisters ihrer Volksvertreter liefern.

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