SPÖ-Stadtrat Appei und seine verfälschende Wahlpropaganda

(Hainburg) Mit einem mehr als fragwürdigen OFFENEN BRIEF (siehe Bericht), der offenkundig die Wahlpropaganda zur NÖ-Gemeinderatswahl am 14.3.2010 unterstützen sollte, schoß sich der Stadtparteiobmann und zeitgleiche Polizeikommandant von Hainburg/D., Alfred APPEI, ein Eigentor.

APPEI, der diesen Brief an den Herausgeber in eine „normale“ e-Mail verpackte und auch eine Antwort bekam*, kritisierte eine mittels O-Ton aus der Presseveranstaltung zur Fusion der BLH und HI veröffentlichte Aussage des Vizebürgermeisters Paul PAGACS. In seinem OFFENEN BRIEF, der innerhalb der Internetpräsenz der SPÖ-Hainburg veröffentlicht wurde, ist wie folgt zu Lesen:

Faksimile aus dem "Offenen Brief" des SPÖ-Stadtparteiobmannes Alfred APPEIFaksimile aus dem „Offenen Brief“ des SPÖ-Stadtparteiobmannes Alfred APPEI

Die Behauptung, dass Str Appei der SPÖ beim LG f Strafsachen Korneuburg einen Prozeß gegen Pagacs verlor ist schlicht und einfach falsch. Tatsache ist: Grubmüller und Pagacs brachten Klage ein. Der Vorsitzende Richter schlug einen Vergleich vor und Str Appei stimmte diesem zu, um weiteren unnötigen Streit zu verhindern. Erst als der Vorsitzende Richter Grubmüller und Pagacs mit den Worten „Ich würde Ihnen dringend raten ebenfalls den Vergleich anzunehmen!“ willigten beide ein. Als ehemaliger Polizist werden sie wissen, was diese Empfehlung des Richters tatsächlich bedeutete.

Dazu die Fakten und diese sind unwiderlegbar:

In dem Druckwerk, dem Postwurf der SPÖ-Hainburg/Donau, Ausgabe Nr.: 3 aus 2008 schrieb der offenkundig mit den Medienrecht nicht so vertraute APPEI unter der Überschrift „Unglaubliche Willkürakte und Vorkommnisse in der Sparkassenstiftung“ auszugsweise in 1:1-Abschrift wie folgt (Abbildungen sind Faksimile aus der SPÖ-Aussendung):

SPÖ-Appei 1. Beklagte AussageSPÖ-Appei 1. beklagte Aussage

In autoritären Systemen sind solche Vorgangsweisen üblich – nun auch in der Sparkassen Hainburg Privatstiftung;

SPÖ-Appei 2. Beklagte AussageSPÖ-Appei 2. beklagte Aussage

Paul Pagacs, Vizebürgermeister der BLH, legte noch nach und stellte in dieser Sitzung eine verleumderische unwahre Behauptung auf.;

SPÖ-Appei 3. Beklagte AussageSPÖ-Appei 3. beklagte Aussage

Stadtrat Grubmüller, BLH, verhindert mehrmals durch sein Veto die Nachbesetzung des Sitzes von Thomas Häringer mit Josef Aigner – Begründung: „Nein ein Roter kommt mir da nicht mehr rein!“.

Gegen diese Aussagen in dem SPÖ-Druckwerk brachten die Mandatare der Bürgerliste Hainburg, Paul PAGACS und Josef GRUBMÜLLER am Landesgericht Korneuburg Klage ein (AZ 540 Hv 1/09 p sowie 540 Hv 3/09 g). Das Verfahren am LG Korneuburg endete mit einer abgegebenen ERKLÄRUNG des SPÖ-Stadtrates APPEI, die wie folgt lautete:

Faksimile aus dem GerichtsaktFaksimile aus dem Gerichtsakt

Alfred Appei erklärt hiermit, die in der Ausgabe der Zeitschrift Hainburg aktuell Nr. 3/08 erhobenen Vorwürfe, in der Sparkasse Hainburg – Privatstiftung seien Vorgangsweisen wie in autoritären Systemen üblich, sowie Vizebürgermeister Paul Pagacs habe eine Verleumdung begangen und Stadtrat Josef Grubmüller habe eine Nachbesetzung im Sparkassenbeirat aus parteipolitischen Gründen verhindert, nicht länger aufrecht zu erhalten.

Laut dem Gerichtsakt des LG Korneuburg weiters:

Alfred Appei verpflichtet sich, für eine Veröffentlichung dieser Erklärung in der nächstfolgenden Ausgabe der Zeitschrift Hainburg aktuell in einer dem § 13 Mediengesetz entsprechenden Form zu sorgen.

Nachdem der Zweck der Klage durch PAGACS und GRUBMÜLLER durch die Erklärung von APPEI der diskriminierenden Aussagen erfüllt war und sie auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse, die APPEI vor Gericht bekanntgeben mußte, Rücksicht nahmen, wurden die Anträge auf Gegendarstellung sowie nach dem Mediengesetz zurückgezogen.

Faksimile aus dem Protokoll der Hauptverhandlung - Einzelrichter (ER) Dr. Manfred HOHENECKER befragte den Kläger nach seinem Motiv - die Wahrheit sollte ans Licht gelangen, so PAGACSFaksimile aus dem Protokoll der Hauptverhandlung – Einzelrichter (ER) Dr. Manfred HOHENECKER befragte den Kläger nach seinem Motiv – die Wahrheit sollte ans Licht gelangen, so PAGACS

Wenn APPEI jetzt in einem OFFENEN BRIEF an den Herausgeber blumig, um ganz offensichtlich die Öffentlichkeit zu täuschen, schreibt, daß er den Prozeß nicht verloren habe, dann sollte er die Fakten nicht außer Acht lassen, nämlich, daß er die beklagten und publizierten Aussagen mittels ERKLÄRUNG, die der vorsitzführende Richter Dr. HOHENECKER aufsetzte, nicht weiter aufrecht erhalten konnte.

Zu APPEIS weiterem Kommentar:

Als ehemaliger Polizist werden sie wissen, was diese Empfehlung des Richters tatsächlich bedeutete.

*Die Antwort an diesen aus der e-Mail vom 14.2.10. – 10:11 Uhr:

Faksimile aus der Antwort e-Mail des Herausgebers an Alfred APPEIFaksimile aus der Antwort e-Mail des Herausgebers an Alfred APPEI

Werter Herr Appei, ich stehe seit Sommer 2003 od. 04 ohne Tag Unterbrechung in Verfahren, die ausschließlich Medienbelange betreffen. Eine Thematik mit der man als Polizist so gut wie gar nichts zu tun hat. In rund 20 Verfahren habe ich ausreichend Erfahrung sammeln können – solche juristischen Auseinandersetzungen laufen nach anderen Kriterien als Strafrechtsprozesse ab. Gerade deshalb ist mir das Anraten „eines Vergleiches“ bestens bekannt.

Wesentlich jedoch Ihre Causa betreffend, daß Sie die Aussage NICHT aufrecht erhielten

Für wie dumm hält APPEI eigentlich die Öffentlichkeit, wenn er in seinem Propagandatext auf der SPÖ-Internetpräsenz wie folgt schreibt:

… Der Vorsitzende Richter schlug einen Vergleich vor und Str Appei stimmte diesem zu, um weiteren unnötigen Streit zu verhindern

Stimmt eine Veröffentlichung, dann wäre sie nötigenfalls unter Vorlage der entsprechenden Beweismittel ggf. durch alle Instanzen zu tragen, oder sie stimmt nicht. APPEI hätte seine Erklärung nicht abgeben müssen, wenn er den Wahrheitsbeweis zu seinen Aussagen hätte erbringen können, was er jedoch offensichtlich nicht konnte … „unnötigen Streit zu verhindern“ klingt lächerlich und dient aus unserer Sicht nur der Manipulation der Öffentlichkeit. Er wollte keinen Streit vermeiden (den hatte er schon!), sondern die Folgekosten seiner unqualifizierten Bemerkungen minimieren. Seine Darstellung könnte man nur unter wohlwollendster Verkennung des Offensichtlichen nicht als direkte Lüge bezeichnen.

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