Heute erreichte unseren Redakteur ein Schreiben der Stadtgemeinde Hainburg mit der Anrede: „Sehr geehrte Herr …“. Die Behörde urgierte bei dem Adressaten die gebührenpflichtige Anmeldung seines Hundes. Daß die Gemeinde im Recht ist, diesen Formfehler zu monieren, sei hier außer Frage gestellt;
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