Reisebus kollidiert trotz Vorwarnung mit Sicherungsbalken im WIENER TOR

(Hainburg) Über die Problematik der Unachtsamkeit, beziehungsweise der Ignoranz mit der so mancher Kraftfahrzeuglenker in Punkto Höhenbeschränkung – WIENER TOR im Stadtgebiet von Hainburg a.d. Donau agiert, spiegelt sich schon in unseren einschlägigen Veröffentlichungen (1 | 2).

Der Reisebus - rechts der schuldtragende Lenker

Der Reisebus – rechts der schuldtragende Lenker

Regelrecht unbegreiflich erscheint jedoch das Verhalten eines Reisebuslenkers am 31.3.08 gegen 18:35 Uhr, hinter dessen Fahrzeug wir auf der B9 in Fahrtrichtung Wien vor der Durchfahrt des WIENER TORS standen. Die Gesamthöhe des Busses überragte augenscheinlich die zulässige Höhenbegrenzung von 3,5m. Um die unmittelbar drohende Kollision mit dem Sicherungsbalken, der im WIENER TOR laut Angaben der Stadtverwaltung in einer Höhe von 3,6m angebracht ist, zu vermeiden, gaben wir akustische Warnsignale ab. Darauf hielt der Chauffeur vor der Toreinfahrt kurzfristig an. Mit weiterer Signalgebung begleitet von Handzeichen wurde der Lenker auf die Höhe aufmerksam gemacht. Dennoch setzte er seine Fahrt fort und was vermieden hätte werden sollen, geschah: Unter einem heftigen Poltern stieß das Busdach gegen den Holzbalken, der zusätzlich mit einer Metallummantelung versehen ist. Der Bus passierte das Tor während der angehobene Balken mit eindeutig wahrnehmbaren Schleifgeräuschen über die Längsrichtung seine Spuren zog.

An der Kreuzung Hummelstraße – B9, nach wenigen Metern, fuhr unser Vertreter darauf sein Fahrzeug in Höhe des Buslenkers und fragte nach, warum er nicht zurückgesetzt habe und informierte ihn darüber, daß das Dach des Busses nun auch Beschädigungen aufweisen müsse – abgesehen von der Beschädigung des Sicherungsbalkens. Der Fahrer teilte darauf mit, den Bus an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Dies tat er – stieg aus und in Folge wurde er nicht nur über die grundsätzliche Verkehrsproblematik hinsichtlich der Sicherung des historischen Baudenkmales informiert, sondern ebenso wurde eine gemeinsame Begutachtung des Balkenzustandes im WIENER TOR vorgenommen. Weder ohne hinterlassene Spuren am Balken, noch auf dem Dach des Reisebusses konnte diese Durchfahrt erfolgt sein. Somit Schäden, die durch Nichtbeachtung der Höhenbeschränkung verursacht wurden. Einfach gesagt handelt es sich nach unserer Auffassung um einen Verkehrsunfall. Unserem deklarierten Pressevertreter teilte der Chauffeur dann mit: „selbst gleich“ die Polizei zu verständigen.

Die Aufnahme des Sicherungsbalkens im WIENER TOR im Beisein des Buschauffeurs

Die Aufnahme des Sicherungsbalkens im WIENER TOR im Beisein des Buschauffeurs

Als unser Redakteur sich dann zurück zu seinem Personenkraftwagen begab, rief er der guten Ordnung halber die örtlich zuständige Polizeiinspektion an um ihnen erstens den Vorfall als ausgewiesener Zeuge mitzuteilen und zeitgleich das Aviso des Anrufes des Buslenkers zu geben. Damit sollte der Fall einen ordnungsgemäßen Verlauf nehmen. Mit Nichten, denn am darauffolgenden Tag rief die Polizeiinspektion Hainburg in der Redaktion an und teilte mit, daß sich der Buslenker nicht gemeldet habe. Der Polizeibeamte ersuchte um Sachverhaltsübermittlung sowie die angefertigten Fotos.

Nach einem Telefonat am 4.4.08 schickten wir dem verantwortlichen Leiter des Busunternehmens, Herrn W. BÖHM eine Schilderung der Vorgänge und ersuchten um Beantwortung folgender Fragen:

.) Hat Ihr Dienstnehmer den Vorfall im Unternehmen gemeldet?
.) Wurde auf dem Dach des Busses eine Beschädigung festgestellt – bzw. ist dieses überhaupt darauf überprüft worden?
.) Warum hat der Lenker von der Verständigung der nächst zuständigen Polizeiinspektion Abstand genommen, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre?

Die Verständigung der Polizeiinspektion Hainburg/Donau

Es folgte keine Antwort von Herrn BÖHM, was uns veranlaßte telefonisch zu urgieren. Bis zur Veröffentlichungen dieser Reportage traf jedoch keine Stellungnahme ein.

Die Polizeiinspektion Hainburg teilte am 4.4.08 mit, daß das eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren unter der GZ 3377/08 geführt wird und der Akt der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha unter Beifügung der Fotos weitergeleitet wurde.

In diesem Fall, der Kollision zwischen Kraftfahrzeug und dem Sicherungsbalken, wird sich der Lenker wohl kaum darauf berufen können, nichts von dem Ereignis bemerkt zu haben.

091604

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