Weibliches Diebespärchen in Hainburg von der Polizei überführt

Zwei Diebinnen wurden von der POLIZEI überführt

(Hainburg) Die Besatzung einer Polizeistreife wurde am 16.9.09 gegen 17 Uhr nächst dem Ungartores im Stadtgebiet von Hainburg an der Donau auf zwei verdächtige, weibliche Personen offensichtlich ausländischer Herkunft aufmerksam. Nach der Personenanhaltung, Befragung und Durchsuchung der Effekten, wurden die beiden Frauen von der Funkwagenbesatzung mitgenommen. Vor der Abfahrt des Polizeifahrzeuges hat unser Vertreter, der das Szenario beobachtete, einen Beamten gefragt, ob es sich um Verdacht auf Ladendiebstahl handelt, was der Polizist mit einem knappen „Das wissen wir noch nicht“ beantwortete und ohne weitere Angaben zu machen, abfuhr.

Die Durchsuchung der verdächtigen Frauen durch die Polizeibeamten um 17:12 Uhr beim UngartorDie Durchsuchung der verdächtigen Frauen durch die Polizeibeamten um 17:12 Uhr beim Ungartor

Eine Stunde später wurde das Polizeifahrzeug mit den beiden weiblichen Personen, auf der Rückbank sitzend, im Bereich des WIENER TORES neuerlich wahrgenommen. Ein Polizist kam gerade mit einem Einkaufssackerl der Verdächtigen aus einem nahegelegenen Drogeriemarkt. Die Vermutung, daß es sich tatsächlich um ein Diebesduo handelt, wurde angesichts des bereits verstrichenen Zeitraumes von einer Stunde erhärtet. Eigentlich ein sehr positiver Verlauf einer eingehenden Ermittlungsarbeit, bei der die Polizeibeamten erfolgreich zu sein schienen. Fotos aus einer gegenüberliegenden Position wurden gemacht. Dann kam unerwartet der zuvor befragte Polizist, der unseren Medienvertreter kennt, auf ihn zu und fragte, warum er fotografieren würde. Es sei doch gar nichts, worauf der Journalist meinte, daß wahrscheinlich deshalb die Damen seit einer Stunde unter der Obhut der Polizei stünden.

Seit einem Verfahren, das ein Polizeibeamter aus Hainburg gegen den Herausgeber als offensichtlichen Racheakt wegen kritischer Publizierungen anstrebt, ist ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen einzelnen Polizisten und dem Journalisten merkbar. (red. Anm.: Glöckel war früher selbst Polizeibeamter). Bedauerlich, da objektive, seriöse und kritische Beamte doch differenzieren können sollten …

Befragungen und Durchsuchung der Effekten 17:13 UhrBefragungen und Durchsuchung der Effekten 17:13 Uhr

Unsere Recherchen außerhalb der Polizei haben dann ergeben, daß offensichtlich im Zuge der Durchsuchung der Taschen und Einkaufssackerln der angehaltenen Frauen originalverpackte Waren vorgefunden, die in unterschiedlichen Geschäften gestohlen wurden. Eine Filialleiterin eines der vom Diebstahl betroffenen Geschäfte konnte mehrere Artikel eindeutig identifizieren und an Hand einer sofort durchgeführten Bestandskontrolle als Fehlmenge deklarieren. In diesem Geschäft hatte zuvor eine der Tatverdächtigen die Verkäuferin abgelenkt, während die Andere die Waren einsackte. Ein Schuldeingeständnis der Täterinnen wurde dann in diesem Geschäft abgelegt, an Ort und Stelle unterschrieben und die Waren zurückgegeben. Von dem Beutezug der Frauen waren laut Angaben der Filialleiterin mehrere Geschäfte betroffen.

Am 18.9.09 erhielten wir dann von der örtlichen Polizeiinspektion auf Anfrage die Bestätigung, daß es sich bei den Tatverdächtigen um ausländische Staatsbürgerinnen handelt und die Anzeige auf freiem Fuß erfolgte.

Nach einer Stunde umfassender Ermittlungsarbeit haben die Polizeibeamten das tatverdächtige Diebesduo überführt - ein Erfolg für die PI Hainburg. Die Justiz: Anzeige auf freiem Fuß. Aus eigenen Erfahrungen: frustrierend, denn eine Strafverfolgung ins Ausland wird schon wegen schwerwiegenderen Delikten nicht vorgenommen18:05: Nach einer Stunde umfassender Ermittlungsarbeit haben die Polizeibeamten das tatverdächtige Diebesduo überführt – ein Erfolg für die PI Hainburg. Die Justiz: Anzeige auf freiem Fuß. Aus eigenen Erfahrungen: frustrierend, denn eine Strafverfolgung ins Ausland wird schon wegen schwerwiegenderen Delikten nicht vorgenommen

Und bitte vergessen Sie nicht, daß die verdächtigen Straftäterinnen, bei denen Diebesgut vorgefunden, dies an die Eigentümer zurückgegeben wurde, und selbst wenn sie ein Geständnis abgelegt und unterschrieben haben, bis zu einer gerichtlichen Verurteilung als UNSCHULDIG zu gelten haben.

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