Pflegeskandal – 6 Wochen Ausgangssperre im Seniorenheim

Das Seniorenzentrum Hainburg der ProSenior Betreuungs GmbH

Faksimile der Website der Niederösterreichischen Landesregierung vom 8.11.2005(Hainburg) Zustände unmenschlicher und skandalöser Art herrschen im Seniorenzentrum Hainburg, der ProSenior Betreuungs GesmbH. in Hainburg a.d. Donau (Ö), das ausweislich unter der Leitung des ehemaligen Bundesministers Dr. Heinrich ÜBLEIS steht. Seit Ende September dieses Jahres, somit seit über 6 Wochen, ist der in dem Gebäude befindliche Aufzug außer Betrieb. Handgeschriebene Zettel mit der lapidaren Aufschrift „Lift kaputt sind seit diesem Zeitpunkt an den Aufzugstüren angebracht, der die 30 gehbehinderten Bewohner des ersten Stockwerkes von der Außenwelt trennt. Von diesen 30 Menschen sind 16 an den Rollstuhl gebunden und 14 auf Gehwagen für die langsame Fortbewegung angewiesen. Menschen, die größtenteils das Alter von 80 Jahren überschritten haben, können seit Ende September 05 keine Spaziergänge in Begleitung ihrer Angehörigen im Freien vornehmen, noch von dem Pflegepersonal in die im Erdgeschoß befindlichen Räumlichkeiten gebracht werden.

Der offen stehende Lift im Erdgeschoß des Seniorenheimes in Hainburg a.d. Donau

Der offen stehende Lift im Erdgeschoß des Seniorenheimes in Hainburg a.d. Donau

Vor einigen Monaten ließen die Medien verlautbaren, daß dieses Seniorenheim ab 1. Jänner 2006 vom Land Niederösterreich übernommen wird. Einer vertraulichen Quelle zufolge soll in der Verwaltungszentrale zu vernehmen gewesen sein, daß aus Kostengründen bis zur Übernahme keine Investitionen mehr vorgenommen werden sollen. Angesichts des nun bereits verstrichenen Zeitraumes mit defekten Fahrstuhl das einzig logische Motiv. Dieses stellt eine Niederträchtigkeit sondergleichen dar, da keine Reparatur einen derart langen Zeitraum in Anspruch nehmen könnte, wie uns zwei international renommierte Dienstleister im Aufzubau und Service bestätigten.

Bei einem Interview mit einer Angehörigen einer 91-jährigen Heimbewohnerin fragten wir nach, ob sie sich denn nicht über diesen Zustand beschwert hätte, worauf wir die Antwort erhielten, daß mit dem Pflegepersonal bereits mehrfach darüber gesprochen wurde, „aber in der Verwaltung …“ . Es war ein bedrückendes Bild, das wahrzunehmen war und erinnerte an die Situation, wenn ein Elternteil sich im Kindergarten über eine „Tante“ beschweren wollte und es dann doch unterließ, um das Kind vor vielleicht unangenehmen Folgen zu bewahren. Dies trifft offensichtlich auf viele Angehörige zu, man nimmt es hin schluckt, ist betroffen und läßt gewähren. Aber auch diese Frau bestätigte den Zeitraum von über einem Monat des Liftausfalles, wie Heimbewohner und Beschäftige.

Obwohl ein weiterer Bewohner des Heimes, ein 92-jähriger Herr auch selbst seinen Unmut über die Situation mehrmals über den Zustand artikulierte, hält auch er sich mit dem Schritt an die Verwaltungsdirektion zurück. „Manchmal kommt mein Sohn auf Besuch und er hilft mir dann die Treppen runter.„, sagte der Mann resignierend.

Gesellschaftliches Leben nur mehr im 1. Stock der Betreuungseinrichtung

Gesellschaftliches Leben nur mehr im 1. Stock der Betreuungseinrichtung

Eine der beiden Treppen, die in das Ergeschoß führen

Eine der beiden Treppen, die in das Ergeschoß führen

Ein unüberwindbares Hindernis für Menschen, die auf Rollstuhl oder Gehwagen angewiesen sind

Ein unüberwindbares Hindernis für Menschen, die auf Rollstuhl oder Gehwagen angewiesen sind

Doch nicht nur die Bewohner des ersten Stock im Seniorenzentrum Hainburg sind von den Folgen des außer Funktion befindlichen Aufzuges betroffen und von der Außenwelt abgeschnitten, ebenso ist der Dienstbetrieb in nur sehr erschwerten Maß und eingeschränkten Umfang zu bewältigen. Jeden Tag muß das Essen und auch beispielsweise die Wäsche der Wohnungen/Zimmer durch das ganze Haus getragen werden. Laut Angaben der Beschäftigen, die sich für das gesamte Objekt werktags tagsüber aus zwei Abteilungshelferinnen und vier Pflegekräften zusammensetzen, müssen diese Tätigkeiten teilweise in Kettenformation vom Erdgeschoß in den 1. Stock durchgeführt werden. Mit dem Ausfall des Aufzuges ist ein Mehraufwand verbunden wodurch die Betreuung und Pflege der Bewohner gemindert ist. Die beiden Reinigungskräfte (Austrian Cleaning Service), deren Arbeit der Hygiene gewidmet sein sollte, können ihren Aufgabenbereich auch nicht mehr in dem Umfang nachkommen, weil sie beim Tragen helfen müssen.

Die zweite Treppe zum Erdgeschoß. Nachdem vergangenen Winter ein Bewohner mit dem Rollstuhl hinabfiel und sich verletzte wurden Gitter angebracht

Die zweite Treppe zum Erdgeschoß. Nachdem vergangenen Winter ein Bewohner mit dem Rollstuhl hinabfiel und sich verletzte wurden Gitter angebracht

Während des Nachtdienstes steht für den gesamten Gebäudekomplex, der laut Beschreibung der Betreiber 50 betreute Wohnungen umfaßt, nur eine Pflegefachkraft zur Verfügung. Samstag, Sonntag und Feiertags ist das Haus tagsüber von nur vier Fachkräften statt wie unter der Woche mit sechs besetzt.

Faksimile aus einer Werbung für das ProSenior - was passiert, wenn Nachts zwei Personen Hilfe benötigen und nur eine Pflegefachkraft im Haus anwesend ist?

Faksimile aus einer Werbung für das ProSenior – was passiert, wenn Nachts zwei Personen Hilfe benötigen und nur eine Pflegefachkraft im Haus anwesend ist?

Es wird von einem Vorfall in der vergangenen Woche berichtet, bei dem ein beleibter Seniorenheimbewohner in das Krankenhaus gebracht werden mußte, das direkt an das Heim angrenzt. Wären nicht zwei männliche Pfleger im Hause gewesen, wäre dies den weiblichen Beschäftigten körperlich gar nicht möglich gewesen, da ihn die Pfleger über die Treppe tragen mußten. In einem anderen Fall mußte die Besatzung eines Rettungswagens in Schwerarbeit mit der Trage einen anderen Patienten von annähernd 100kg von seinem Zimmer über das Treppenhaus nach unten bringen.

Betriebe sparen offensichtlich, um eigene Profite zu steigern. Es wird ebenso vermeldet, daß das Reinigungspersonal des Subunternehmens, des Austrian Cleaning Service, das Essen aus der Küche des angrenzenden Krankenhauses, des Landesklinikum Thermenregion, holt, obwohl es dazu laut eigenen Angaben aus gesundheits- und hygienerechtlichen Gründen gar nicht berechtigt wäre. Die Krankenhausküche würde dabei mit der gleichen Kleidung betreten werden, die auch zuvor bei Reinigungsarbeiten bei WC-Anlagen getragen wird. Sollte ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt eine Kontrolle der Krankenhausküche stattfinden, so müssen die Damen einfach vor der Türe warten.

Menschen haben das uneingeschränkte Recht auf ein würdiges Leben, unabhängig von ihrem Alter und ihrem gesundheitlichen oder geistigen Zustand. Wenn wir heute solche Zustände tolerieren, oder aus Angst vor Konfrontationen oder Konsequenzen schweigen und Mitmenschen solchen Gegebenheiten hilflos ausliefern, dann haben wir das Recht verwirkt, uns selbst als Menschen zu bezeichnen.

Gehbehelf und Rollstuhl ungenutzt im Zimmer - kein gehbehinderter Bewohner vom 1. Stockwerk kann das Haus verlassen

Gehbehelf und Rollstuhl ungenutzt im Zimmer – kein gehbehinderter Bewohner vom 1. Stockwerk kann das Haus verlassen

Stellungnahme der Betreiber

Die Geschäftsführer der ProSenior Betreuungs GmbH, Dr. Heinrich ÜBLEIS sowie DI Hans Roth nahmen zu unserer Anfrage am 8.11.05 wie folgt Stellung – Auszug:

Es ist richtig, dass der Aufzug in letzter Zeit einige Probleme machte. Es gab eine Störung Ende September, zwischendurch war der Aufzug wieder in Betrieb und war nun wieder einige Zeit außer Betrieb, da ein entsprechender Ersatzteil erst vom Herstellerwerk beschaffen werden musste. … Der Aufzug dürfte heute wieder in Betrieb gehen. Ihre Vermutung, dass die Reparatur nicht mehr von uns durchgeführt werden sollte, entbehrt jeder Grundlage … Ihre sonstigen Punkte haben uns eher erstaunt. Unser Haus wird laufend von den zuständigen Behörden des Landes NÖ überprüft.

Anm. d. Redaktion: Ein Ausfall des Aufzuges war im Sommer 2005.

Zur Pressemitteilung über den Pflegeskandal
Zur Pressemitteilung über die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft

Laut Auskunft am 29.11.06 der Staatsanwaltschaft St. Pölten, der der Akt von der Sta Wien via Sta Korneuburg zugewiesen wurde, wurden die sicherheitspolizeilichen Erhebungen zu dem Pflegeskandal eingeleitet. (AZ: 5St 308/05b)

Leserreaktionen zu dieser Reportage
Fortsetzungsbericht: Von Vorgängen, Medienberichten und der Staatsanwaltschaft zum Pflegeskandal ProSenior

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