Umweltsünder kosten den Steuerzahler jährlich ein kleines Vermögen

illegale Entsorgung von Elektronikschrott | Foto: DerGloeckel.eu

(Hainburg) Dieser offensichtlich ausrangierte Drucker eines PC wurde von seinem Besitzer nächst der Thebnerstraße von 18. auf den 19. November einfach in der freien Natur entsorgt. Karton- und Styroporverpackung sowie der Drucker als Elektronikschrott hätten nur rund 2km vom Fundort entfernt, kostenlos im Gemeindesammelzentrum abgegeben werden können. Alle Teile hätten so einfach der Wiederverwertung und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden können. So aber mußte ein Mitarbeiter des Bauhofes über Verständigung via Rathaus über die illegale Ablagerung mit einem Fahrzeug ausrücken, die Teile einsammeln und dann ins Sammelzentrum an der B9 transportieren. Laut Stadtamtsdirektor RIEDER ist damit ein Kostenaufwand für den Gemeindebürger von € 30.- (öS 412,80) entstanden. Wegen illegaler Ablagerungen unterschiedlichster Materialien im gesamten Gemeindegebiet haben jede Woche Gemeindearbeiter Mehraufwand zu betreiben, für den die Öffentliche Hand aufkommen muß.

Hainburg und drei weiteren umliegenden Gemeinden (Bad Deutsch-Altenburg, Berg & Wolfsthal) wurde unlängst ein Projekt übermittelt bzw. präsentiert, das u.a. solchen Umweltbeeinträchtigungen Einhalt gebieten könnte. Es beinhaltet die Installierung eines Feldschutzorgans, das auch als Reaktion auf die Einbrüche und Diebstähle in der Landwirtschaft ein Gegengewicht zur zunehmenden Kriminalität darstellen soll. Die Kompetenzen dieses Organs der öffentlichen Aufsicht, als Hilfsorgan der Gemeinde sind weitreichend und umfassend. So können Feldschutzorgane, analog der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Sicherstellungen und Festnahmen vornehmen, aber auch nach dem Waffengesetz einschreiten.

Es gibt viel im Umweltbereich in der Region von Hainburg zu tun - Fallbeispiel einer Deponie im Wald | Foto: DerGloeckel.euEs gibt viel im Umweltbereich in der Region von Hainburg zu tun – Fallbeispiel einer Deponie im Wald

Die Überwachung exponierter Stellen illegaler Ablagerungen ist ebenfalls Bestandteil des Projektumfangs. Sie soll zur Identifizierung der Verursacher führen und die Einleitung behördlicher Strafverfahren ermöglichen. Damit soll erreicht werden, daß nicht mehr der Steuerzahler für die Umweltsünden einzelner aufkommen muß.

Laut Mag. POULIOS der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha kann selbst ein so scheinbar geringes Vergehen wie die oben geschilderte illegale Ablagerung einen deftigen Strafbetrag für den Verursacher zur Folge haben. Vor allem dann, wenn durch die Ablagerung gleichzeitig gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Die Bandbreite reicht vom Wasserrecht über Feldschutzgesetz bis hin zum Forstrecht.