Ein weiterer Fall illegaler Werbung, diesmal die LIVIOS GmbH

verbotene Werbung außerhalb des Ortsgebietes durch die Firma LIVIOS GmbH

(Hainburg) Schon mehrfach berichteten wir über Firmen, die sich offensichtlich um geltende Gesetze wenig kümmern und das Gemeindegebiet von Hainburg/D. mit ihren Werbungen rechtswidrig verunstalten und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Diesmal erregten die zahlreichen Werbeschilder entlang der Bundesstraße 9 sowie der Landesstraße „Am Stein“ (alte B9), alle in Nähe der Betriebsstätte der LIVIOS GmbH vor dem Ortsgebiet in der Westeinfahrt der Stadt unsere Aufmerksamkeit. In Anbetracht der kommenden NÖ Landesausstellung nicht nur ein unwillkommenes Erscheinungsbild für Besucher, sondern auch gemäß § 84 StVO verboten, wie uns die BH Bruck/Leitha schon bei den vorangegangenen Fällen bestätigte.

Besucher von Hainburg treffen alleine in diesem Straßenabschnitt der B9 auf 8 Werbetafeln für die Firma LIVIOS

Besucher von Hainburg treffen alleine in diesem Straßenabschnitt der B9 auf 8 Werbetafeln für die Firma LIVIOS

Vor den Warnhinweisen zur Höhenbeschränkung des Wiener Tors nächst dem Kreisverkehr

Vor den Warnhinweisen zur Höhenbeschränkung des Wiener Tors nächst dem Kreisverkehr

Der Paragraph 84 der Straßenverkehrsordnung befaßt sich mit den „Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes“ und weist in dessen Absatz 2 aus, daß Werbungen und Ankündigungen außerhalb von Ortsgebieten (red. Anm.: der Bereich zwischen den Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“) an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten sind.

weiteres Beispiel: 2 Stück dieser Transparente an der B9 am Zaun nach der Unterführung in Fahrtrichtung Wien

weiteres Beispiel: 2 Stück dieser Transparente an der B9 am Zaun nach der Unterführung in Fahrtrichtung Wien

GF Mag. Bettina HuberIn Summe sind es 16 Tafeln die von uns bei Lokalaugenscheinen gezählt werden konnten. Laut Auskunft des Stadtamtes von Hainburg an der Donau sind keinerlei (Sonder-)Bewilligungen für die LIVIOS GmbH bekannt. Der Geschäftsführerin der LIVIOS GmbH, Frau Bettina HUBER (Foto li.), wurde eine Sachverhaltsdarstellung zur Stellungnahme übermittelt, die jedoch bis dato unbeantwortet blieb. Jetzt liegt der Fall bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha. Bezirkshauptmann-Stellvertreterin, Frau Mag. Verena SONNLEITNER teilt uns mit, daß seitens der Behörde dahingehend gearbeitet wird, den gesetzesmäßigen Zustand raschest wieder herzustellen.

nächstes Beispiel: Schilder (1 von 3) gegenüber der Einfahrt zum LIVIOS an der alten B9

nächstes Beispiel: Schilder (1 von 3) gegenüber der Einfahrt zum LIVIOS an der alten B9

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