Errichtung einer vorbeugenden Verkehrsmaßnahme

Eine vorbeugende Verkehrsmaßnahme?

(Hainburg) In der Alten Poststraße im Zentrum der Stadt Hainburg/Donau befindet sich seit einigen Wochen eine Baustelle, die wegen Sanierung des Ungartors eingerichtet wurde. Die Sperre des historischen Baudenkmales, das einer Generalsanierung unterzogen wird, wird voraussichtlich bis Juni 2011 aufrecht erhalten. Die Straße, die durch das Ungartor führt, kann wegen der Sperre gar nicht durchfahren werden. Umso beeindruckender ist der Umstand, daß davor ein Verkehrszeichen positioniert wurde von dem wir ausgehen, daß es sich gem. § 53/7a StVO um „Wartepflicht für Gegenverkehr“ handeln soll. Jetzt einmal abgesehen davon, daß die Sinnhaftigkeit etwas hinfragt werden könnte, da das Tor sowieso unpassierbar ist und wir nur von einer vorbeugenden Maßnahme ausgehen können ;o) – für den Fall der Fälle – bezeichnet der Leiter der Rechtsabteilung des ARBÖ, Mag. Gerald KUMNIG diese Aufstellung als KUNDMACHUNGSMANGEL. Dies deshalb, weil das Verkehrszeichen verkehrt herum aufgestellt wurde, also am Kopf steht!

So sollte das Verkehrszeichen richtig aufgestellt sein (Faksimile aus wien.gv.at)

So sollte das Verkehrszeichen richtig aufgestellt sein (Faksimile aus wien.gv.at)

110207

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