Schiffahrt auf der Donau wird auf das Schengen-Abkommen “eingestellt”

Schiffahrtszeichen weisen auf das Inkrafttreten des Schengen-Abkommens zwischen Österreich und der Slowakei hin

(Hainburg) Mit Wirksamkeit vom 21.12.07 tritt u.a. zwischen Österreich und der Slowakei das Schengen-Abkommen in Kraft. Damit wird die bis dato administrierte Grenzkontrolle, die auch die Kontrolle eines amtlichen Reisedokumentes beinhaltet, wegfallen. Um die Angehörigen der Schiffahrt auf der Donau, bedingt durch deren lange Arbeitszeiten am Donaustrom, zeitgerecht auf das Inkrafttreten des Schengen-Abkommens hinzuweisen, erfolgt jetzt bereits ein entsprechender Hinweis durch geänderte Stellung des Schifffahrtszeichens „Grenzkontrolle“ in Hainburg an der Donau.

Gemäß eines Erlasses der zuständigen Behörde, dem Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie, Zahl: III-2007/Achtung-Schengen-setzt-die-Zeichen, wurde die Aufstellung des Schifffahrtszeichens am 23.11. um einen Winkel von 30° geändert. Anstelle von 90° zeigt sich das Verkehrszeichen der Schiffahrt jetzt in einem Neigungswinkel von 60°. In einer zweiten Etappe, die am 9.12. einsetzt, erfolgt dann die Aktivierung der „Winkautomatik“.

Ab 9.12.07 wird dann die "Winkautomatik" in Hainburg an der Donau für die Binnenschiffer aktiviert

Ab 9.12.07 wird dann die „Winkautomatik“ in Hainburg an der Donau für die Binnenschiffer aktiviert

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