Fahrzeug- & Straftätersuche für PKW aus der Slowakei, Kennzeichen: NR-995CR

so war das Fahrrad abgestellt

Nachstellung: So war das Fahrrad innerhalb der Wohnhausanlage abgestellt

(Hainburg) Am Dienstag, 14. April 2009 wurden im Ortsgebiet von Hainburg/Donau (NÖ) gegen 22 Uhr zwei derzeit unbekannte Täter beim Diebstahl eines Fahrrades aus einer Wohnhausanlage beobachtet. Es war der Besitzer des Fahrrades, der die Beobachtung machte.

In der Vergangenheit hatten sich innerhalb dieser Anlage bereits zahlreiche Keller- und Fahrzeugeinbrüche sowie Diebstähle ereignet. An der Verfolgung der Straftäter beteiligte sich ein weiterer Hausbewohner. In Fluchtrichtung der Täter wurde an der nächstgelegenen Straße (diese grenzt an den betroffenen Häuserblock an), ein geparktes hellgrünes KFZ der Marke SKODA, älteres Baujahr mit dem Kennzeichen NR-995CR aus der Slowakei entdeckt. Darin befand sich eine männliche Person, ca. 30-40 Jahre alt. Als diese angesprochen wurde, stieg sie aus dem Fahrzeug aus. Auf Grund des Verhaltens und der unglaubwürdigen Angaben des Fahrzeuglenkers über den Grund seines Verweilens wurde ihm auf den Kopf zugesagt, dass er als Beteiligter der Straftat verdächtigt wird und er der Person bzw. den Personen, die sich, durch eindeutige Geräusche wahrnehmbar, auf dem danebenliegenden Freigelände befanden, mitteilen könne, dass die Polizei bereits verständigt und unterwegs sei.

Der Tatort an dem der Verdächtige den Zeugen anfuhr um vor der bevorstehenden Polizeikontrolle zu flüchten

Der Tatort an dem der Verdächtige den Zeugen anfuhr um vor der bevorstehenden Polizeikontrolle zu flüchten

Als der zweite Hausbewohner sich auf den Weg machte, um auf dem Freigelände nach den Tätern zu suchen, entfernte sich unglücklicherweise der Radbesitzer einige Meter zu weit von dem geparkten Fahrzeug und dessen Lenker. Dieser nutzte diese Gelegenheit und sprang in sein Auto. Der Geschädigte schrie sofort: „Der will abhauen„. Darauf rannte der Hausbewohner zu dem slowakischen Fahrzeug und versuchte den mutmaßlichen Beteiligten an der Straftat an der Flucht zu hindern, indem er sich dem Fahrzeug in den Weg stellte und auf die Motorhaube schlug. Daraufhin fuhr der Tatverdächtige den Mann mit seinem PKW absichtlich an. Der Verdächtige flüchtete darauf mit quietschenden Reifen und Vollgas mit Geschwindigkeiten von bis zu 150 km/h, er passierte dabei die Staatsgrenze zur Slowakei mit etwa 120 km/h. Der Hausbewohner konnte den Mann bis zur Staatsgrenze Österreich/Slowakei verfolgen. Trotz umfangreicher Versuche, die Polizei und Passanten mittels akustischer und visueller Warnzeichen auf die laufende Verfolgung aufmerksam zu machen, traf die Polizei erst am Tatort ein, als der besagte mutmaßliche Tatbeteiligte mit seinem Skoda die Staatsgrenze passierte.

Fluchtweg des Verdächtigen über die Staatsgrenze

Während der Verfolgungsfahrt des verdächtigen Straftäters über 10 Kilometer wurden permanent akustische und visuelle Warnzeichen von dem Zeugen abgegeben. Der Straftäter passierte die Staatsgrenze mit etwa 120 km/h (50 km/h-Beschränkung) – erst als der Zeuge vor der Polizeiinspektion (rechter Pfeil) anhielt, erschien ein Exekutivorgan am Fenster. Es erfolgte die Weitergabe des Kennzeichens an die sogenannte gemischte Patrouille, die sich aus Polizeibeamten der Slowakei und Österreichs zusammensetzt

PLACEBO – Assistenzleistung des Österreichischen Bundesheeres

Assistenzleistung Bundesheer

Zwei Bundesheersoldaten beim Assistenzleistungseinsatz zur „Grenzsicherung“ – diese Aufnahme ist als Vergleichsbild anzusehen. Es handelt sich dabei nicht um jene Soldaten, die in der besagten Nacht ihren „Dienst“ verrichteten, sondern um zwei Andere, die am 10.4.09 in ähnlicher „Position“ wahrgenommen werden konnten

Als völlig unzweckmäßig stellte sich in diesem Ereignisfall auch die sogenannte Assistenzleistung des Österreichischen Bundesheeres heraus. Zwei Soldaten konnten während der laufenden Suche nach den durch die Flucht in Österreich zurückgelassenen Straftäter(n) speisend auf einer Bank in einem Park sitzend angetroffen werden. Sie hatten keinerlei Kenntnis über das  Geschehen, ebensowenig die Insassen eines parkenden Fahrzeuges des Bundesheeres. Die Erstgenannten beteiligten sich auch erst nach direkter Information durch den angefahrenen Zeugen an der Suche nach den Tätern, die jedoch ergebnislos verlief. Die Bundesheerbesatzung in dem Fahrzeug, das parkend bei einem Supermarkt angetroffen wurde, war zwar laut eigenen Angaben durch die Grundwehrdiener informiert worden, leitete allerdings ebenfalls erst nach einem Gespräch mit dem Zeugen eine „Suche“ nach dem/den flüchtigen Tätern ein.

Der Lenker des in der Slowakei zugelassenen SKODA mit dem amtlichen Kennzeichen NR-995CR steht im dringenden Tatverdacht, möglicherweise sogar als Beteiligter einer kriminellen Vereinigung, ggf. auch gewerbemäßig, Straftaten auszuüben bzw. an wenigstens diesem Diebstahl beteiligt gewesen zu sein. Durch das Anfahren mit dem Pkw an einen Zeugen um sich der bevorstehenden Perlustrierung und Kontrolle durch die Polizei zu entziehen, hat diese Person jedenfalls den Tatbestand der Nötigung gem. § 105 StGB begangen. Der Zeuge wurde dabei nicht verletzt. Das gestohlene Fahrrad wurde von den Tätern während ihrer Flucht hinter einem Gestrüpp versteckt und konnte von der Polizei später vorgefunden und sichergestellt werden.

Überwachung der Staatsgrenze

Eine Überwachungskamera am Grenzübergang Berg, die in Fluchtrichtung des Verdächtigen ausgerichtet ist. Wir erhielten keine Information darüber, ob Aufnahmen gemacht und diese ggf. überprüft wurden

Das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL ersucht, zweckdienliche Hinweise, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, an folgende e-Mail-Adresse zu richten: redaktion[at]DerGloeckel.eu. Selbstverständlich sollte auch jede Polizeiinspektion Hinweise entgegen nehmen.

Wie Recherchen des Nachrichtenmagazins mittlerweile definitiv ergaben, war der Fahrzeuglenker zum Tatzeitpunkt nicht ident mit dem Fahrzeugbesitzer. Laut vertraulichen Quellen aus der Slowakei besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß es sich bei den Tätern um Personen handelt, die dem Zigeunermilieu zuzuordnen sind.

Der Akt wird unter der Geschäftszahl D1/3860/2009 von der Polizeiinspektion Hainburg an der Donau geführt.

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