Verkehrsgefährdender Zustand durch Zeitungstaschen am Schutzweg wurde beseitigt

Sichtbehinderung: Ein Fußgänger kann im vorderen Bereich dieses Schutzweges bereits die Fahrbahn betreten haben ohne den Fließverkehr einsehen zu könen

(Hainburg) Zurückliegend widmeten wir der Thematik, der Gefährdung des Straßenverkehrs durch rechtswidrig an Verkehrszeichen und Verkehrsleiteinrichtungen angebrachte Zeitungstaschen, eine umfassende Reportage. Eine Problematik von der unzählige Kommunen betroffen sind. An Hand eines konkreten Fallbeispieles aus Hainburg zeigten wir die möglichen Folgen dieses gesetzwidrigen Zustandes auf (§ 31/2 StVO). An der Kreuzung Hummelstraße – Babenbergerstraße kam es wegen eines an der Hinweistafel „Schutzweg“ angebrachten Verkaufsbeutels einer Tageszeitung zu einer Sichtbehinderung eines Fahrzeuglenkers, der nur durch eine Notbremsung die Kollision mit einem Kind verhindern konnte.

Seit einiger Zeit konnte beobachtet werden, daß die Metallmanschetten an denen die Zeitungstaschen zuvor an Sonn- und Feiertagen angebracht wurden, entfernt sind. Nachdem diese Montagevorrichtungen von den Zeitungslieferanten nicht mehr nachmontiert wurden, können wir davon ausgehen, daß öffentliche Stellen auf unseren Hinweis reagiert haben und die Verantwortlichen einschlägig instruierten und die Entfernung veranlaßten.

April 2010 - die Montagevorrichtungen für die Verkaufsbeutel der KRONEN ZEITUNG sind entfernt und wurden auch nicht mehr montiertApril 2010 – die Montagevorrichtungen für die Verkaufsbeutel der KRONEN ZEITUNG sind entfernt und wurden auch nicht mehr montiert

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