Hunderte ohne Heizung – Qualitätsmängel bei Gas der EVN?

Heizungsausfall auch in der öffentlichen VolksschuleIn der Stadt Hainburg a. d. Donau kam es in der vierten Jänner-Woche 06 zu einem plötzlichen Ausfall dutzender Gasheizanlagen. Von diesem Ausfall waren nicht nur private Haushalte, sondern auch öffentliche Gebäude betroffen. Dort saßen die Schulkinder mit ihren Wintermäntel und -jacken einen ganzen Tag im Klassenzimmer. Das Thermometer in der öffentlichen Volksschule zeigte nur 19,5° und in einigen Wohnungen der Stadt fiel die Temperatur bis auf 17° Celsius. Kein Wunder, lag doch in dieser Woche der Höchstwert bei -3° und der niedrigste Wert bei -16,9° Celsius laut der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik).

Auffällig an den Störungen der Heiztechnik war jedoch, daß davon eine große Bandbreite von Heizgeräten unterschiedlicher Hersteller, Typen und Alters betroffen waren, wie beispielsweise Vaillant, Windhager und Heizbösch. Also kein Heiztechnikprodukt, das aus einer fehlerhaften Produktionscharge eines einzelnen Unternehmens stammen kann.

Wurde am 26. Jänner die Zahl von etwa 30 bis 70 der betroffenen Haushalte genannt, steigerte sich täglich die Anzahl der weiteren Ausfälle. Letztlich wurde die Zahl der Störungen mit 200 alleinig für das Stadtgebiet von Hainburg kolportiert. Der Wartungsdienst der Geräteanbieter, wie in dessen Auftrag tätige Heiztechnikunternehmungen, mußten vereinzelt bis zu drei Kundendienstinterventionen pro Störung vornehmen, bis die Gerätschaften wieder in Gang gebracht werden konnten. Als Begründung bekamen die Betroffenen unterschiedlichste Argumente, wie Verunreinigung eines Membranventils oder eines Magnetventils oder auch falscher Gasleitungsdruck zu hören. Ratlosigkeit auch bei den Installateuren, wobei sich laut Mitteilung von Betroffenen diese auch direkt an die EVN AG als zuständigen Gaslieferanten gewandt hatten. Bei der Reparatur in der Volksschule war dann auch beispielsweise ein Sachkundiger der EVN anwesend.

Faksimile der Anfrage an VaillantFaksimile der Anfrage an Vaillant

Wir ersuchten die Firmen Vaillant Austria GmbH sowie die Windhager Zentralheizung GmbH um Information wie viele Ausfälle es in Hainburg tatsächlich bei ihren Geräten gegeben hatte und ob sich diese Wahrnehmung tatsächlich nur alleinig auf das Stadtgebiet bezog. Bis zu diesen telefonischen Anfragen schien die Recherche über diese ungewöhnlichen massiv auftretenden Heizungsausfälle noch in „normalen“ Bahnen abzulaufen. Doch spätestens nach dem Kontakt mit der Vaillant Austria GmbH, bei dem uns der Rückruf eines bestimmten Sachbearbeiters zwecks Informationsaustausch zugesagt wurde und sich ein anderer Mitarbeiter der Unternehmung meldete, dessen einziges offensichtliches Interesse daran lag, die Namen der Kunden zu erfahren mit denen wir in Kontakt stünden, gaben der Thematik einen anderen Stellenwert. Es wurde offensichtlich bei Vaillant gemauert. Ein Fax an Vaillant folgte, in dem wir schriftlich nochmals nach Anzahl der evidenten Störungen, Örtlichkeit und Ursache fragten. Am darauf folgenden Tag erreichte uns kurz und bündig die Mitteilung von Ing. Mag. Dr. Georg PATAY der Vaillant Austria GmbH, daß die von ihm vertretene Unternehmung der falsche Ansprechpartner sei. Es wird ersucht mit dem Gasversorger EVN Kontakt aufzunehmen.

defekte Vaillant Gasheizung eines GeschädigtenDie Kunden, also betroffene Personen, bei denen die unterschiedlichsten Heiztechniker Reparaturen vornahmen, bekamen jedoch von der jeweiligen Firma Rechnungen für diese Arbeiten ausgestellt. Mit genau diesem Argument hakten wir nach und sahen Vaillant für die von seiner Unternehmung betroffenen Gerätschaften sehr wohl als richtigen Ansprechpartner an. Während sich ein Vaillant-Kunde, bei dem der Heiztechniker stolze drei Mal zur Reparatur ins Hause kam, nicht mit der vagen Aussage hinsichtlich der Begründung des Ausfalles zufrieden gab und seinen Rechtschutz einschaltete, ergab sich folgende weitere fragwürdige Begebenheit: Der Kunde wollte bei einem unabhängigen Sachverständigen das angeblich schuldhafte Membranventil, das von Vaillant  ausgetauscht wurde zur Begutachtung vorlegen. Er teilte dies dem Techniker von Vaillant mit, damit es in seinem Haus verbleibt. Dieser sagte zu, den Teil vor Ort zu belassen. Nach geleisteter Unterschrift auf dem Reparaturauftrag, beim Verlassen des Objektes, nahm er es jedoch, trotz vorangegangener Zusage einfach mit.

Eine weitere Kundin, die erst am 20.1. die neue Heizanlage aufgestellt bekam, die aus dem Hause Windhager kam und bei der am 25.1. die Technik des Neugerätes ausfiel, wurde ebenso Opfer des vermeintlichen „Gasgebrechens“. Ihr wurden für zwei Kundendienstbesuche zwei Rechnungen mit einmal 270.-, sowie 290.- € ausgehändigt. Berechnet man einen Mittelwert von durchschnittlich 300.- € und der Ausgangslage von tatsächlich 120 Störungen, dann ergibt dies eine Schadenssumme von 36.000.- €, was rund einer halben Million Schilling entspricht. Für jeden einzelnen eine finanzielle Belastung, die offensichtlich weder auf eine unsachgemäße Handhabung der Gerätschaft, noch auf die Heiztechnik zurückzuführen ist. Dagegen spricht der Umstand, daß mehrere Produzenten der Heiztechnik betroffen sind. Um so überraschender die Reaktion von Vaillant. Was die Windhager Zentralheizung GmbH betrifft, blieb die Rückmeldung des Einsatzstellenleiters gänzlich aus, die vorerst von dessen Wiener Zentrale zugesagt wurde. Selbst unter der hypothetischen Annahme, wenn alle Fabrikationshersteller ein und denselben mangelhaften Bauteil eines Zulieferers im Heizgerät hätten, wäre dieser als Ursache, angesichts der nur lokal begrenzt aufgetretenen Störungen, auszuschließen.

Wenn jetzt nicht die Heiztechnik schuldtragend ist, was veranlaßt die Firmen, insbesondere die Vaillant Austria GmbH, so auf unsere simple Anfrage zu reagieren? Oft gibt der Gesamtblick wertvolle Informationen und kann möglicherweise Rückschlüsse liefern. Stellt man sich die Frage, wie es wohl in der Öffentlichkeit aufgenommen werden würde, wenn dem Gasversorger EVN nachgewiesen werden kann, daß die Qualität des Heizproduktes Gas mangelhaft war und in Folge dutzende Haushalte und einige öffentliche Gebäude unbeheizt blieben, dann ist dies mit Sicherheit „unangenehm“ und trifft den Punkt Peinlichkeit; könnte aber Firmen wie Vaillant doch egal sein – oder nicht? Mitnichten, denn es gibt Bemerkenswertes. Beispielsweise die ÖVGW, die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach als unabhängige Interessengemeinschaft von Erdgasnetzbetreibern, Regelzonenführern, Wasserversorgungsunternehmen und Personen sowie Firmen, die einschlägige Erzeugnisse herstellen oder vertreiben. Unter den Organen des Vereins findet sich beispielsweise der Präsident in der Person des Vorstandsdirektor Dipl. Ing. Dr. Peter LAYR der EVN AG. Weiters verfügt dieser Verein auch noch über Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme, wie den Geschäftsführer der Vaillant Austria GmbH. Ing. Mag. Rudolf STELZL. Aber dies soll rein gar nichts bedeuten und keinesfalls eine Begründung dafür liefern, daß Vaillant  vielleicht mauert, wenn es um ein mögliches Verfahren wegen Gewährleistungsansprüchen der Kunden gegenüber der EVN AG geht. Wenn es aber bei einem Testanruf, den wir als Kunde deklariert, im EVN Service-Center vorgenommen haben, zu folgender Aussage kommt, dann scheint doch ein gewisses Naheverhältnis existent zu ein.

Faksimile aus der Website der ÖVGW mit dessen Präsidenten Dr. Peter Layr - Vorstandsdirektor der EVN AG

Faksimile aus der Website der ÖVGW mit dessen Präsidenten Dr. Peter Layr – Vorstandsdirektor der EVN AG

Faksimile aus der Website der ÖVGW unter Ausweisung des Vorstandsmitglieds, dem Geschäftsführer der Vaillant Austria GmbH, Mag. Rudolf Stelzl

Faksimile aus der Website der ÖVGW unter Ausweisung des Vorstandsmitglieds, dem Geschäftsführer der Vaillant Austria GmbH, Mag. Rudolf Stelzl

Wir bekundeten Interesse in unserem Haushalt die Heizung auf Gas umzustellen und fragten unter anderem, ob es Produktempfehlungen zur Heiztechnik gibt, die unseren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden würden, worauf der Mitarbeiter der EVN antwortete:

Also Vaillant sind eigentlich die in Österreich – die bekanntesten und die verläßlichsten – alles, alles von Vaillant Thermen.

Wir merkten an, daß wir auf unserem Zettel auch den Namen Windhager stehen haben, worauf folgendes zu vernehmen war:

Windhager auch, aber das ist noch nicht so lange wie Vaillant und ich weiß gar nicht, ob, wie weit sich das her vom Preis unterscheidet.

Wir fragten nach, „was noch nicht so lange wie Vaillant wäre“ bedeutet und bekamen die Antwort:

Nein, also die – es ist eine neuere Firma also, Vaillant ist eigentlich, weiß ich nicht, schon seit 70, 80, 90 Jahren und daher verläßlicher.

Tja, Windhager wird diese Aussage weniger erfreuen, aber für uns war das Gespräch inhaltlich wertvoll, wird darin doch Vaillant nicht nur genannt, sondern eindeutig als einziges Unternehmen empfohlen.

Gasheizungen laufen auf "Störung"Der Jurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), Dr. KOLBA, den wir mit dem Sachverhalt konfrontierten, teilte uns mit, daß zweifelsfrei ein Entgeltanspruch für die Reparaturen von den Heiztechnikern besteht, der von den Betroffenen zu leisten ist. Was jedoch den Gaslieferanten, die EVN betrifft, so hat der Konsument zwei Möglichkeiten um den eigenen Schaden in Grenzen zu halten. Einerseits können, gegenüber der EVN Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, wenn beispielsweise durch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen nachgewiesen werden kann, daß das Produkt Gas schuldtragend an den Störungen war. Bei der zweiten Möglichkeit könnte sich ein Betroffener auf das Produkthaftungsgesetz berufen. In diesem Fall ist kein Gutachten erforderlich – die EVN würde aus dem Titel des Inverkehrbringens eines mangelhaften Produktes und der Folgeschäden haftbar gemacht werden können, wobei jedoch ein Selbstbehalt in Höhe von 500.- € durch den Konsumenten zu tragen wäre. Klartext – sofern ein Geschädigter eine Rechnung seines Heiztechnikers in Höhe von unter 500.- € erhalten hat, wäre für ihn nur durch Erbringung des Nachweises der Schuldfrage der Gewährleistungsanspruch gegenüber der EVN sinnhaft, da kommt das Produkthaftungsgesetz wegen der Höhe des Selbstbehaltes nicht in Betracht. Der Brucker Anwalt Dr. Josef SAILER vertritt bereits einen Geschädigten im Sinne des erstgenannten Rechtsweges.

Der Pressesprecher der EVN, Mag. Stefan ZACH, teilt in seinem Statement mit, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch eine Überprüfung des Falles läuft und bis zum Abschluß des Untersuchungsergebnisses keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Jedoch ist auch für ihn das punktuelle Auftreten aller Störungen alleinig auf die Stadt Hainburg/Donau bezogen, ein Unikum.

Nicht unerwähnt soll bleiben, daß die selbst von Heizungsausfällen betroffene Stadtverwaltung von Hainburg/D. die Bereitstellung von sachdienlichen Informationen für die Recherche unterminiert hat. Selbst eine Fotoanfertigung der Kesselanlage in der Volksschule für Dokumentationszwecke wurde uns durch die Gemeindeführung untersagt. Die Verantwortlichen sollten sich darauf besinnen, daß sie eine Vertretung der Bürger dieser Stadt sind und in Folge eines Heizungsausfalles keine legitime Begründung dafür existiert, daß sie die Kosten der verrechneten Reparaturarbeiten nicht bekannt geben. Letztlich zahlen die Bürger diese Rechnungen und nicht die Vertretungsorgane aus ihrer eigenen Tasche.

Juni 06: Wir haben bis dato mehrfach bei dem Pressesprecher der EVN, Herrn Mag. ZACH die Übermittlung des zugesagten Untersuchungsergebnisses eingefordert, da dieses von ihm verbindlich zugesagt wurde – es erfolgte keine Reaktion. Laut Angaben einiger betroffener Konsumenten hat sich der Konzern jedoch mit diesen „geeinigt“ – Detailangaben wurden keine gemacht.

17.8.06: Wir wollten wegen des Ausbleibens der einschlägigen Information an den Generaldirektor der EVN AG einen offenen Brief richten und nahmen mit der Hauptgeschäftsstelle der EVN AG telefonisch Kontakt auf. Der Pressesprecher des Energieversorgers, Herr Mag. S. ZACH entschuldigt sich fernmündlich am 13.8.06 für das Ausbleiben der Stellungnahme mit den Worten „Ich habe es vergessen“ und teilt dann am 14.8. schriftlich wie folgt mit:

Die Untersuchung ist noch immer nicht abgeschlossen. Aufgrund der Einmaligkeit des Vorkommens wird weiterhin nach der Ursache geforscht, bislang konnten keine eindeutigen und schlüssigen Ergebnisse erzielt werden. Das Auffinden der Usache ist im Interesse der Gerätehersteller und der EVN, um entsprechende Maßnahmen für unsere Kunden setzen zu können. Sollte bis zur Heizsaison keine eindeutige Ursache gefunden werden, werden zusätzlich zur laufenden Untersuchung das Versorgungsnetz sowie die Gasgeräte verstärkt beobachtet werden.

Sobald die Ursache gefunden ist, werden wir unsere Kunden unverzüglich informieren und gemeinsam mit den Geräteherstellern die erforderlichen Maßnahmen treffen, sodaß ein solcher Vorfall sich nicht wiederholen kann.

Daß, ein Energiekonzern wie die EVN AG es innerhalb eines Zeitraumes von nahezu 7 Monaten nicht geschafft hat, den Sachverhalt einer Klärung zuzuführen stimmt uns in Abtracht der Hochtechnologie jedoch nachdenklich. Wir berichten sobald uns neue Inhalte übermittelt werden und werden dafür Sorge tragen, daß die EVN AG uns nicht noch einmal vergißt …

1.2.07: Offener Brief an den Vorstandsvorsitzenden Dr. Burkhard HOFER der EVN AG

14.2.07: Der Pressesprecher, Herr Mag. Stefan ZACH teilt wie folgt mit:

Ich darf Ihnen nochmals das Muster des von EVN Anfang Jänner 2007 an alle im Vorjahr von Störungen an ihren Gasthermen betroffenen Kunden in Hainburg übermitteln. Auch Sie sollten dieses Schreiben von mir per e-mail erhalten haben. Anm. der Redaktion – wir erhielten keine derartige e-Mail, sonst hätten wir den Vorstandsvorsitzenden Dr. HOFER nicht mit unserem „Offenen Brief“ auf das Ausbleiben der Stellungnahme aufmerksam gemacht.

Es folgt die Originalabschrift der o.a. Kundeninformation:

Sehr geehrter Herr …!

Wir dürfen uns in der Angelegenheit der Anfang Jänner 2006 aufgetretenen Funktionsstörungen bei Gasheizungen im Ortsnetz Hainburg bei Ihnen melden. Wir haben in den letzten 10 Monaten gemeinsam mit den Geräteherstellern eingehende Laboruntersuchungen durchgeführt, eine große Anzahl von Experten befragt sowie alle unsere gastechnischen Sicherheitseinrichtungen überprüft. Es konnten dabei weder Qualitätsmängel bei den eingesetzten Geräten noch beim eingesetzten Energieträger Erdgas festgestellt werden. Es sind seit diesem Zeitpunkt im Jänner auch keine derartigen Probleme bei unseren Kunden in Hainburg mehr aufgetreten.

Um Funktionsbeeinträchtigungen künftig hinanhalten zu können, ist die EVN mit den Geräteherstellern übereingekommen, ein gemeinsames Früherkennungssystem einzurichten. Durch einen raschen Informationsaustausch soll sichergestellt werden, daß bei eventuell auftretenden Funktionsstörungen an Gasheizungssystemen sofort Messungen bei den Geräten und im Gasnetz durchgeführt werden können.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen innerhalb der Geschäftszeiten

MO-Do 7.00 – 16.00 und Fr. 7.00 – 12.30 unter der Tel. Nr. 02162/609 sehr gerne für Informationen zur Verfügung.

Etwaige Gerätestörungen melden Sie bitte wie gehabt bei Ihren Kundendienst des Geräteherstellers.

Wir ersuchten den Pressesprecher, um den Akt dann endgültig abschließen zu können, um Mitteilung, ob auch das Gasleitungsnetz auf mögliche Verunreinigungen überprüft wurde sowie um Beantwortung der Frage wer für die Rechnungen, die den Konsumenten durch die unterschiedlichen Servicefirmen vorgelegt wurden aufgekommen sei.

18.02.07: Herr ZACH per e-Mail:

Das Erdgasnetz wurde selbstverständlich auch eingehende hinsichtlich Verunreinigungen untersucht. Ein Kausalzusammenhang konnte hier auch von den beauftragten Spezialunternehmen nicht festgestellt werden. Die Kosten der Installateure wurden von EVN übernommen. Die Kosten der Gerätefirmen (Vaillant, Windhager) tragen diese selbst.

070102


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