BILLA Clever-Produkt bei JET-Tankstelle gar nicht clever verkauft

BILLA-Shop bei JET

(Hainburg) Seit einiger Zeit werden innerhalb der JET-Tankstellen in Österreich Produkte des BILLA in Shop-Form zum Verkauf angeboten. Zurückliegend schon versetzte uns die Reaktion einer Dienstnehmerin der JET-Tankstelle in Hainburg/D., die wir danach fragten, ob es denn auch Preisunterschiede zwischen den Verkaufspreisen der BILLA-Artikel im Supermarkt und in den JET-Tankstellen gebe, etwas in Erstaunen. Fast vorwurfsvoll die Gegenfrage gekoppelt mit der Aussage: „Wer sagt das? – Wir sind ja eine Tankstelle“ – frei nach dem Motto, „was fragst denn so blöd – is eh klar“. Im Jänner war es dann gerade diese zuvorkommende Beschäftigte von JET, bei der wir einen Liter Milch der BILLA-Eigenmarke CLEVER käuflich erwarben. Auch nichts besonderes, abgesehen davon, daß das Produkt einwandfrei sichtbar im Regal mit einem Verkaufspreis von 85 Cent ausgepreist war und von der Mitarbeiterin dann unerwartet ein um 12% höherer Preis verlangt wurde. Anstelle der 85 Cent waren es 95.-, die gefordert und gegen Aushändigung der Rechnung bezahlt wurden.

Faksimile der Rechnung der JET in Hainburg

Am Regal wurde anschließend unsererseits nochmals Nachschau gehalten, ob wir uns beim Ablesen des Preisschildes geirrt hätten, was nicht zutreffend war. Die Kassiererin wurde auf die Diskrepanz zwischen verlangtem und bezahltem Preis und dem am Regal angeschriebenen Produktpreis aufmerksam gemacht. Sie kontrollierte dann die Bepreisung am Regal, entfernte das dort angebrachte Preisschild und teilte mit, daß es sich um einen Irrtum handelt. Das Produkt koste 95 Cent, der Preis in der Computerkasse wäre der richtige. Von einer Entschuldigung keine Rede, und nachdem sie unseren Vertreter dann auch stehen ließ und andere Kunden bediente, erfolgte die Nachfrage, ob sie denn nicht die Preisdifferenz zwischen Auspreisung und eingehobenem Betrag in Höhe von 10 Cent zurückerstatte? Sie verneinte dies, und ergänzte mit der Aussage, daß wir, Kunde & Konsument, doch uns die Sache morgen mit dem Chef ausmachen könnten. Wie wohl mit den anderen Kunden zuvor verfahren wurde, die ggf. die Reklamation durchführten und sich auf der Durchreise befanden? (red. Anm.: Hainburg ist eine Grenzstadt)

Wir schickten der Konzernleitung der JET, der ConoccoPhillips Austria GmbH, eine Sachverhaltsdarstellung, und verknüpften diese mit folgenden Fragen:

1. Wie kommt ein Konsument dazu, daß im Falle einer ordnungsgemäßen Preisauszeichnung am Regal er wegen einer „Falschprogrammierung“ Aufwand betreiben muß, um sein Geld zurückzuerhalten?

2. Sind Ihre Dienstnehmer nicht bezüglich der Abwicklung solcher Reklamationen geschult, daß vom Gesetz her die Verpflichtung besteht den Preis zu verrechnen, der am Regal ausgewiesen ist?

3. Was kostet nun tatsächlich 1l Milch der BILLA-Eigenmarke CLEVER in den BILLA-Shops Ihrer Tankstellen?

Knapp eine Woche später trifft ein eingeschriebener Brief der Konzernleitung in der Redaktion ein, der die Kundenorientierung in der Firmenphilosophie hoch angesiedelt zum Ausdruck bringt.

Faksimile aus der Stellungnahme der ConocoPhillips Austria GmbHFaksimile aus der Stellungnahme der ConocoPhillips Austria GmbH

Dem Mitarbeiter ist ein Fehler unterlaufen

Der Konzern bedauert und entschuldigt sich und übermittelt als Wiedergutmachung einen Warengutschein im Wert von 10.- Euro. Die Frage nach dem richtigen Verkaufspreis wird von dem BILLA-Shop-Betreiber mit 95.- Cent angegeben und der zuständige Gebietsverkaufsleiter hat sich bereits mit dem Tankstellenpächter in Verbindung gesetzt …

Der Preisvergleich zwischen dem Kauf bei BILLA und im BILLA-Shop auf JET-Tankstellen, erbrachte dann zusätzlich den durchaus bemerkenswerten Unterschied von +20,3%!Der Preisvergleich zwischen dem Kauf bei BILLA und im BILLA-Shop auf JET-Tankstellen, erbrachte dann zusätzlich den durchaus bemerkenswerten Unterschied von +20,3%!

Zur Abklärung der formalrechtlichen Komponente haben wir mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Kontakt aufgenommen. Die Leiterin des Beratungszentrums, Frau Renate WAGNER, teilt uns mit, daß nach dem Preisauszeichnungsgesetz keine Differenz zwischen dem am Regal ausgewiesenen Preis und dem der Scannerkasse existieren darf. Ausjudiziert sind derartige Fälle allerdings nicht, weil die Schadenshöhe unter der Bemessungsgrundlage für ein einschlägiges Verfahren liegt. Eine Geschäftsführung wäre jedoch überwiegend an einer Kulanzlösung interessiert.

Dies ist für uns durchaus nachvollziehbar, wenn man den Strafrahmen für Verstöße gegen das Preisauszeichnungsgesetz betrachtet. In diesem Falle wären es bis zu 1.450.- Euro, die die Bezirkshauptmannschaft im Falle einer Anzeige verhängen könnte.

112101

  2 comments for “BILLA Clever-Produkt bei JET-Tankstelle gar nicht clever verkauft

Schreibe einen Kommentar