NÖ-Landtag beschloß den Heizkostenzuschuß für Winter 2009

(Niederösterreich) Einen Tag, nachdem der Herausgeber die Explosion der Energiekosten an Hand des Real-Beispieles von Holzbriketts (10kg mit Loch), deren Abnahmepreis innerhalb von 9 Monaten um 31,6% in die Höhe schnellte, veröffentlichte und Kritik an der Verschwendung von Steuermitteln in Gegenüberstellung zu dem noch nicht beschlossenen Heizkostenzuschuß für sozialschwache Haushalte aufzeigte, hat der Niederösterreichische Landtag am 23.12.2009 diesen für die Heizperiode 2009/2010 beschlossen.

Der Heizkostenzuschuß wurde mit 130.- Euro festgelegt. Der Zuschuß kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. April 2010 beantragt werden. Die Richtlinien für die Gewährung des Zuschusses laut Amt der NÖ Landesregierung:

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Zum Antragsformular – (Link wurde nach Ablauf der Antragsmöglichkeit entfernt).

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