Autofahrer vermuteten Großbrand in Petronell – Rauchschwaden über B211

Sichtbehinderung und Fahrbahnverunreinigung

(Petronell – NÖ) Auf der Bundesstraße 211 im Gemeindegebiet von Petronell-Carnuntum (Schaffelhof) kam es am 4.12.09 mittags zu einem Ereignis, das spontan an tragische Unfälle im Straßenverkehr in der Vergangenheit erinnerte (A4 OMV – Feuerwehrübung | A22 Bundesheerübung unter Verwendung einer Rauchgranate nächst der Autobahn). Eine Reihe von Fahrzeugen fuhr von Richtung der Bezirkshauptstadt Bruck an der Leitha in Fahrtrichtung B9, als unerwartet bei Nieselregen und diesigen Lichtverhältnissen Rauchschwaden wie eine Sichtbarriere Fahrzeuglenker nötigten, ihre Fahrzeuge abrupt abzubremsen. Die Rauchschwaden ließen im ersten Moment auf einen Häuserbrand schließen. Erst bei weiterer Annäherung und Nachschau konnte die Feststellung gemacht werden, daß eine Person auf einem direkt an die Bundesstraße angrenzenden Grundstück einige Kubikmeter Gartenabfälle verbrannte. (red. Anm.: Zur besseren Darstellung der Rauchentwicklung wurde bei dem obigen Foto ein Filter eingesetzt)

ausufernde Umweltsünden

Bedingt durch den Nieselregen und den Witterungsverhältnissen der vorangegangen Tage war das biogene Material mit entsprechender Feuchtigkeit und Nässe durchsetzt, was zu der extremen Rauchentwicklung führte. Die Wind- und Luftdruckverhältnisse taten ihres dazu bei, daß die Rauchwolken in niedriger Höhe über die B211 zogen. Der Verursacher wurde darauf angesprochen, ob er sich nicht dessen bewußt sei, daß die starke Rauchentwicklung zu einer Sicht- & Verkehrsbehinderung führen würde? Darauf erfolgte zwar keine Antwort, allerdings berichtete der Mann nach dem Hinweis, daß man aus der Ferne einen größeren Brand vermuten könnte darüber, daß bereits im letzten Jahr die Feuerwehr angerückt kam, als er wie heuer seine Gartenabfälle verbrannte. Gelernt dürfte er aus dieser Erfahrung allerdings nichts haben.

schon im letzten Jahr rückte die Feuerwehr an ...schon im letzten Jahr rückte die Feuerwehr an …

Wir ersuchten den zuständigen Referenten der Umweltabteilung RU4, vom Amt der NÖ Landesregierung, Herrn Dr. Christoph David FEIMAN, um Auskunft darüber, wie es sich mit der Zulässigkeit des Verbrennens von Grünschnitt und Gartenabfällen verhielte. Dr. FEIMAN gibt an, daß die einschlägigen Bestimmungen im Bundesgesetz „Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen“, BGBL 405 aus 1993 enthalten sind. Demnach ist das punktuelle Verbrennen von biogenen Materialien aus dem Hausgartenbereich gemäß §4 Abs 2 (Verbot des punktuellen Verbrennens) ganzjährig verboten. Eine Ausnahme wäre nur zulässig, wenn beispielsweise die Gemeinde Petronell durch Verordnung NICHT zur Trennung und Sammlung von biogenen Abfällen verpflichtet wäre, was jedoch nicht zutreffend ist. Im Bezirk Bruck an der Leitha wird die Sammlung und Verwertung durch den Gemeindeverband für  Abfallbehandlung GABL administriert. Zusätzlich können in zahlreichen Gemeinden des Bezirkes Bürger Grünschnitt/Gartenabfälle in größeren Mengen bei eigenen Sammelstellen abliefern. Verstöße gegen dieses Bundesgesetz werden als Verwaltungsübertretung geahndet.

Innerhalb von 4 Minuten waren diese Ablagerungen auf unserem Fahrzeug festzustellen - solche Verunreinigungen wirken sich auf feucht/nasser Fahrbahn wie "Schmierseife" ausInnerhalb von 4 Minuten waren diese Ablagerungen auf unserem Fahrzeug festzustellen – solche Verunreinigungen wirken sich auf feucht/nasser Fahrbahn wie „Schmierseife“ aus

Was nun die verursachte Sichtbehinderung, Fahrbahnverschmutzung und Verkehrsbeeinträchtigung auf der B211 betrifft, haben wir bei der Polizeiinspektion Hainburg/Donau nachgefragt. Der Polizeikommandant Alfred APPEI teilt mit, daß solche Folgewirkungen nicht nur auf jeden Fall die Straßenverkehrsordnung berühren, sondern auch bis ins Strafrecht reichen können. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen, ob durch solche Handlungen nicht eine Allgemeingefährdung gegeben wäre. (§ 89 StGB – Gefährdung der körperlichen Sicherheit)

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