Ein Begegnungsverkehr der besonderen Art, der augenscheinlich ohne Folgen blieb

Arbeitsunfallgefahr

(Hainburg – NÖ) In der zweiten Oktoberwoche wurden wir Zeuge eines durchaus bemerkenswerten Begegnungsverkehrs auf der Bundesstraße 9 im Gemeindegebiet von Hainburg. Ein Sonderfahrzeug, das an den Errichtungsarbeiten des Kreisverkehrs an der Kreuzung B49/B9, den Arbeiten an der öffentlichen Straßenbeleuchtung beteiligt war, fuhr von Bad Deutsch Altenburg kommend auf der alten Bundesstraße nach Hainburg, passierte den Kreisverkehr, um seinen Arbeitsort zu erreichen. Dabei befand sich während dieser Fahrt ein Arbeiter im Personenkorb, der sich am Ende des Hebebühnenfahrzeuges befand.

Wenn man die Meldungen der Massenmedien verfolgt, wird über Arbeitsunfälle kontinuierlich berichtet. Der traurige Klassiker: Kind stürzt vom Traktor herab und wird überrollt, aber gerade auch bei Baustellen vergeht kein Tag, an dem nicht irgendwo ein Mensch verunfallt oder zu Tode kommt. Einrichtungen wie das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und die AUVA geben Millionen für Aufklärung und Arbeitsunfallprävention aus. Benützungsvorschriften derartiger Sonderfahrzeuge schließen Personentransporte definitiv aus.

11 Sekunden später begegnen sich die Polizei und das Sonderkraftfahrzeug11 Sekunden später begegnen sich die Polizei und das Sonderkraftfahrzeug

Nachdem das Kraftfahrzeug mit einer großflächigen Aufschrift des Besitzers versehen ist, war es ein Leichtes, bei der Geschäftsleitung der Felbermayr GmbH den Sachverhalt vorzutragen und um Stellungnahme zu ersuchen. Mag. T. Schimpfhuber, der Leiter für Recht, Personal und Immobilien teilt in seiner Stellungnahme vom 15.10.09 wie folgt mit:

Wir dürfen uns auf diesem Wege für ihre Mitteilung über den widmungswidrigen Gebrauch mit einem unserer Sonderfahrzeuge bedanken. Sofort eingeleitete Recherchen im Bereich unserer Niederlassung Lanzendorf haben ergeben, dass dieses Fahrzeug an eine Wiener Facility Managementfirm für einen längeren Zeitraum vermietet ist bzw. „war“.

Derartige Fahrzeuge werden im Wege einer Gerätebeistellung ohne Bedienpersonal vermietet. Am Beginn jeder Vermietung steht daher eine umfassende Einweisung über technische und rechtliche Gegebenheiten des jeweiligen Gerätes, sodass derartige Vorgänge/Mißbräuche ausgeschlossen sein sollten. Die Haftung für ein allfälliges Fehlverhalten obliegt dem jeweiligen Mieter. Unabhängig davon steht es in unserem wohlverstandenem Interesse, dass wir derartige Auswüchse unter keinen Umständen dulden können.

Aufgrund dieses Vorfalles haben wir entsprechende Sofortmaßnahmen eingeleitet.
Nochmals herzlichen Dank!

1 Sekunde später: das Polizeifahrzeug ist auf gleicher Höhe mit dem vermieteten Sonderfahrzeug1 Sekunde später: das Polizeifahrzeug ist auf gleicher Höhe mit dem vermieteten Sonderfahrzeug

Das Unternehmen hat somit die Konsequenzen aus der gesetzwidrigen Verwendung seines Mietobjektes gezogen und den Vertrag laut Eigenangaben frühzeitig gekündigt. Daß allerdings diesem Fahrzeug ein Polizeiwagen mit zwei Polizisten entgegenkam, vor dessen Augen das Sonderkraftfahrzeug den Kreisverkehr umfahrend passierte und ihnen direkt entgegenkam, und das Polizeifahrzeug dennoch seine Fahrt in Richtung Stadtzentrum unbeeindruckt vom Geschehen fortsetzte, ist fragwürdig. Entgegen anderer Anzeigen, die bloß das angeblich nicht rechtzeitige Anzeigen beim Verlassen des Kreisverkehrs auslösten, sind wir der Meinung, daß hier ein Einschreiten tatsächlich gerechtfertigt und notwendig und auch angebracht gewesen wäre.

Eine weitere Sekunde späterEine weitere Sekunde später

Das Land Niederösterreich ist Auftraggeber für die Arbeiten, da der Kreisverkehr durch die öffentliche Hand errichtet wird. Es gibt eine Regelung, die besagt, daß, sofern Auftragnehmer der öffentlichen Hand Schwarzarbeiter beschäftigen, werden an dieses keine Aufträge mehr vergeben. Vielleicht empfiehlt es sich, dieses Regelwerk um den Passus des Arbeitnehmerschutzes zu ergänzen. Wenn schon nicht der Hausverstand eines einzelnen Arbeitnehmers ausreicht um das Gefahrenpotential seines Handelns zu erkennen, hätte jedenfalls ein verantwortungsbewußt agierender Lenker niemals eine Fahrt mit einer Person im Hubteil vornehmen dürfen.

Als das Polizeifahrzeug in den Kreisverkehr einbiegt, sind weitere 6 Sekunden vergangen. Die Polizei setzte ihre Fahrt in Richtung Zentrum fort. Dem Sonderkraftfahrzeug wurde nicht nachgefahren und der rechtswidrige Personentransport beanstandet und eingestelltAls das Polizeifahrzeug in den Kreisverkehr einbiegt, sind weitere 6 Sekunden vergangen. Die Polizei setzte ihre Fahrt in Richtung Zentrum fort. Dem Sonderkraftfahrzeug wurde nicht nachgefahren und der rechtswidrige Personentransport beanstandet und eingestellt

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