Das Volksschießen 2009 des Heeressportvereins Hainburg hat begonnen

Sicherheit ist oberstes Gebot - der entladene Revolver Kaliber 357er Magnum am SchießstandSicherheit ist oberstes Gebot – der entladene Revolver Kaliber 357er Magnum am Schießstand

Seit seiner Gründung im Jahr 1974 führt der Heeressportverein Hainburg, die Sektion Schießen, alljährlich ein Volksschießen durch. Am 12. und 13. September besteht für Interessenten auf dem Schießplatz in Hainburg/Donau die Möglichkeit, sich mit Gewehr (StG77 oder KM1 – Distanz 50m) sowie Kurzwaffe (Revolver oder Pistole – Distanz 11,5m) im Schießsport mit anderen Schützen zu messen. Die Kosten pro Serie belaufen sich auf 3.- Euro wobei fünf Schuß für den Bewerb mit Langwaffen und 10 Schuß für die Kategorie Faustfeuerwaffen gewertet werden. Ein Nachkauf von Serien ist innerhalb des Volksschießens möglich. Ehren- und Sachpreise wurden von Betrieben und Einzelpersonen aus der Region gespendet bzw. gesponsert.

Rita (31) Berufssoldat beim Österreichischen Bundesheer nimmt am Schießbewerb in Hainburg teilRita (31) Berufssoldat beim Österreichischen Bundesheer nimmt am Schießbewerb in Hainburg teil

Der Sektionsleiter des HSV, Andreas WOLF ist bereits am Samstag Nachmittag mit 95 Teilnehmern bei der Veranstaltung mehr als zufrieden, da der Sportverein mit der aufwendigen Revitalisierung einer 200m Schießbahn, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen wird, begonnen hat. Angepeiltes Ziel der Fertigstellung 2011, das Jahr in dem auch die Landesausstellung in der Region Carnuntum stattfinden wird.

Trefferaufnahme von Schützen und Schießaufsicht beim Bewerb der Kategorie Kurzwaffen - Distanz 11,5mTrefferaufnahme von Schützen und Schießaufsicht beim Bewerb der Kategorie Kurzwaffen – Distanz 11,5m

Abgesehen von der Überprüfung der eigenen Schießfertigkeiten, bringt die Teilnahme für Besitzer waffenrechtlicher Urkunden auch durch Ausweisung ihrer Teilnahme und Schießleistung in der Ergebnisliste den erforderlichen Nachweis „Befähigung zum sachgemäßen Umgang“, (§ 5 Abs. 2 WaffV – Waffengesetz-Durchführungsverordnung BGBl. II Nr. 313/1998) die für die Verlängerung des Waffenführerscheins von zahlreichen zuständigen Verwaltungsbehörden anerkannt wird, mit sich. Dies ist laut Sektionsleiter WOLF, abgesehen von den Einnahmen für die 200m-Schießbahn das zweite Hauptargument für die Abhaltung des Volksschießens.

Hier wird die neue 200m-Schießbahn des HSV Hainburg gebautHier wird die neue 200m-Schießbahn des HSV Hainburg gebaut