Alles dreht sich, alles bewegt sich – die illegale Werbung vom ZIELPUNKT

Kontrast zur Ortsbildpflege - eine der illegal aufgestellten Werbetafeln vom ZIELPUNKT

(Hainburg – NÖ) Am 11. Dezember 2008 hat am Standort 2410 Hainburg, Pressburger Reichsstraße 5a-11 eine Filiale der ZIELPUNKT WARENHANDELS GmbH & Co KG eröffnet. Im Zuge dieser Neuerrichtung wurden im gesamten Ortsgebiet von Hainburg entlang der Hauptverkehrsrouten und Einfallsstraßen zahlreiche Werbetafeln, die auf Holzpflöcken montiert wurden, ins Erdreich gerammt, um auf den neuen Supermarkt aufmerksam zu machen. Eine weitere „Bereicherung“ des Ortsbildes, das, von der  Stadtführung (ÖVP-Regierung unter Bgm. KINDL) offensichtlich ignoriert, durch unzählige Werbetafeln geprägt ist.

Nunmehr sind mittlerweile fast neun Monate vergangen, in denen auch der Zahn der Zeit an diesen Werbeprovisorien genagt hat, wie sich in der Praxis zeigt. Da wurde auch schon eine Tafel auf dem Gehsteig liegend gesichtet, die sich von dem etwa 30m entfernten Holzpflock gelöst hatte. Sie scheinen allesamt in Vergessenheit geraten zu sein, und die Stadtverwaltung sieht offenbar geflissentlich über diese rechtswidrige Werbung hinweg; vor einigen Jahren hatte man noch von heimischen Betrieben die sofortige Entfernung jedes einzelnen Werbeaufstellers wegen nicht eingeholter Bewilligung gefordert.

27.8.09: Diese Tafel löste sich schon von dem Holzpflock und liegt 30m entfernt vom Aufstellungsort am Gehsteig der Hummelstraße27.8.09: Diese Tafel löste sich schon von dem Holzpflock und liegt 30m entfernt vom Aufstellungsort am Gehsteig der Hummelstraße

Obwohl die Aufstellung von derartigen Werbetafeln auf öffentlichem Straßengrund also noch immer bewilligungspflichtig wäre, hat man es unterlassen um eine derartige Anzusuchen. Laut Auskunft der Bauabteilung im Rathaus vom 1. September 09 liegt weder ein Ansuchen, ergo auch keine Bewilligung, gemäß einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung vor.

Die ZIELPUNKT WARENHANDELS GmbH & Co KG wurde auf unsere Wahrnehmung angesprochen und um Auskunft ersucht, warum erstens keine Bewilligung für die Aufstellung der ZIELPUNKT-Werbetafeln beantragt wurde und weiters, warum diese nicht schon längstens wieder entfernt wurden. Frau RUPPI von der zuständigen Abteilung des Konzerns teilte auf fernmündliche Anfrage mit, daß man intern klären müßte, warum keine Bewilligung beantragt wurde, und sagte die unverzügliche Entfernung der noch aufgestellten Hinweistafeln zum ZIELPUNKT zu. Warum der Verbleib der Werbung über einen Zeitraum von neun Monaten erfolgte, konnte die Dame auch nicht erklären, weil es grundsätzlich Usus von ZIELPUNKT sei, auf die Marken- und Ortsbildpflege zu achten.

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