Hinweistafel entlang der Braunsbergstraße: Es gibt eine Modellflugordnung

Modellflug - Braunsberg

Neulich ist uns am rechten Straßenrand der Braunsbergstraße (Hainburg – NÖ – AUT) in Fahrtrichtung Bergplateau eine kleine weiße Tafel mit: „Stadtgemeinde Hainburg a.d. Donau“ aufgefallen. Doch bereits schon einige Hundert Meter nach dem verbauten Gebiet, eine nicht gerade dazu einladende Straßenstelle um anzuhalten und den Inhalt vollständig zu konsumieren. Man stellt sich darauf ein und kommt wieder. Dann war auf dieser Tafel wie folgt zu lesen:

Modellfluggelände 1. HMS/Fluggruppe Hainburg a.d. Donau
Das Fliegen ist allen versicherten Modellflugpiloten unter Beachtung der aktuellen Flugordnung gestattet. Das Starten von manntragenden Flugeräten ist genehmigungspflichtig.
Der Bürgermeister

Ortsunkundige würden sich verwundert umdrehen und Ausschau halten. Ein versteckter Flugplatz vielleicht im Wald? Der Luftraum beim Braunsberg ist seit Jahrzehnten in Fachkreisen für die Vorzüge seiner (Auf-)winde bekannt. Modellflieger trugen am Braunsberg auch schon Wettkämpfe aus und für interessierte Zuseher der Trainings- und Übungsfliegerei abseits des Wettkampfgeschehens bietet so manche dargebotene Luftakrobatik eine Faszination in sich, die einfach nicht unbeachtet bleiben kann.

Eine kleine Tafel am Straßenrand weist auf das Modellfluggelände hinEine kleine Tafel am Straßenrand weist auf das Modellfluggelände hin

So viele Jahrzehnte existiert die Modellfliegerei schon am Braunsberg, man kann schon von einer regelrechten Tradition sprechen und jetzt findet sich unerwartet an einer Position, die keineswegs derjenigen entspricht wo der Flugbetrieb stattfindet, der Hinweis der Stadt über eine existente Modellflugordnung. Wird jetzt schon alles reglementiert und verbürokratisiert? wollten wir vom Stadtamt wissen. Stadtamtsdirektor Stvtr. Ewald Bergmann teilte uns im Interview mit, daß es im Interesse der Braunsberg-Besucher und Modellflieger lag, ein Regelwerk aufzustellen um Richtlinien für ein gedeihliches Nebeneinander aufzustellen. Es soll Beschwerden über dicht über die Köpfe von Ausflugsgästen hinwegzischenden Fliegern gegeben haben, so verständigte man sich in einem Konsens auf die Einführung der Modellflugverordnung Hainburg a. D./Braunsberg. Zu diesen „Beschwerden“ fanden wir auch eine einschlägige Publizierung im Zuge unserer Recherchen, die von zwei Anzeigen berichtet hat.

Nachdem zwar auf der Tafel der Stadt auf die Verordnung hingewiesen wird, dessen Flugbetrieb jedoch weit entfernt der Tafel vorgenommen wird und der Inhalt öffentlich kaum auffindbar ist, publizieren wir für Interessenten zweckdienlich die entsprechende Verordnung, die seit 11.12.2007 in Kraft ist.

Hinweis auf die Flugordnung - deren Inhalt hier nachzulesen. Vielleicht demnächst auch unter der Internetpräsenz der Stadt?Hinweis auf die Flugordnung – deren Inhalt hier nachzulesen. Vielleicht demnächst auch unter der Internetpräsenz der Stadt?

Modellflugordnung Hainburg a.d. Donau / Braunsberg

§ 1 Das Modellfliegen im gesamten Bereich des Modellfluggeländes Braunsberg ist nur unter Beachtung der zurzeit gültigen Flugordnung gestattet. Eine ausreichende Versicherung ist verpflichtend und muss bei Bedarf Vorort zweifelsfrei beweisbar sein. (Aeroclubausweis, Zahlschein, u.s.w.)

§ 2 Die Benützung des Modellfluggeländes ist nur gestattet
a) mit Modellen, die sichtbar eine Dauerstartnummer des Eigentümers tragen, bzw. bei Gästen die keine Dauerstartnummer besitzen, der Name und die Wohnadresse sichtbar am Modell angebracht ist.
b) Wenn die technische Ausrüstung und das fliegerische Können den Bedingungen entsprechen.

§ 3 Die Benützung des Modellfluggeländes ist nur zugelassen für Segelflugmodelle und Segelflugmodelle mit elektrischem Hilfsantrieb. Nicht zugelassen sind Modelle mit Verbrennungsmotoren, oder anderen lauten Antrieben.

§ 4 Aufgrund der übernommenen Patronanz und der damit zugesprochenen Verantwortlichkeit, durch die Gemeinde Hainburg a. D. und der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, ist jedes Mitglied des 1. HMS – Hangmodellsegelflugverein sowie jeder Modellflugpilot, berechtigt (und auch aufgefordert), etwaige Verstöße anwesender Modellflugpiloten gegen die Flugordnung sofort zu unterbinden.

§ 5 Flugleiter ist das HMS Vereinsmitglied mit der niedrigsten Vereins – Mitgliedsnummer. Der Flugleiter hat die Aufgabe für die Einhaltung der Flugordnung zu sorgen. Die Benützer des Fluggeländes haben die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unbedingt zu beachten. Sie handeln auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr.

§ 6 Es ist stets auf die Sicherheit im Flugbetrieb zu achten. Um Unfälle zu vermeiden ist es insbesondere NICHT gestattet:
1.) im Tiefflug mit einem Modell über Personen zu manövrieren;
2.) im Tiefflug über Pferde sowie Wildschafe zu fliegen;
3.) den Parkplatz zu überfliegen;
4.) die Straße unter 25 m Flughöhe zu überfliegen;
5.) bebautes Gebiet zu überfliegen;
6.) schnelles oder knappes Vorbeifliegen und Wenden an Personen und Fahrzeugen insbesondere an der Süd Kante entlang des Parkplatzes;
7.) Dynamisches Fliegen im Lee, auch dynamic soaring (DS) genannt, im Nahbereich von Personen und Tieren.

§ 7 Starts und Landungen sind laut und deutlich anzukündigen.

§ 8 Auf Personen (z.B. Wanderer, Besucher des Braunsberges usw.) ist stets Rücksicht zu nehman, speziell beim Landeanflug. Wenn erforderlich, müssen alle Personen vor einer Landung freundlich ersucht werden, die Landefläche freizuhalten. Insbesondere ist auf Kinder zu achten.

§ 9 Die Inbetriebnahme jeder Funkfernsteuerung (auch versuchsweise) ist nur nach Absprache mit allen anwesenden Piloten zulässig. Die Kanalnummer ist deutlich sichtbar an der Senderantenne anzubringen.

§ 10 Im gesamten Bereich des Braunsberges darf KEIN Müll zurückgelassen werden.

§ 11 Bei vorsätzlichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Flugordnung wird der Modellflugpilot mit einem Flugverbot belegt. Bei Nichtbeachtung des Flugverbotes werden weitere Aktionen (Verständigung der Polizei) durch anwesende Vereinsmitglieder des 1. HMS – Hangmodellsegelflugverein eingeleitet. Jeder Verstoß gegen die Flugordnung schädigt die Interessen der Modellflieger und ist daher zu unterlassen.

Kunstflieger am Braunsberg in NiederösterreichKunstflieger am Braunsberg in Niederösterreich

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